Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung. Neuzulassungen sind allerdings nur für im Landkreis Wittmund mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen und Firmen möglich.
Dabei wird unterschieden zwischen inländischen und importierten Fahrzeugen:
Inländische Fahrzeuge
Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
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Zulassungsbescheinigung Teil II
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Elekronische Versicherungsbestätigung (EVB)
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Personalausweis oder Reisepass
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die Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) für die Kfz-Steuer
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bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
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bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
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bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
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Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Bundesgebührenordnung und sind im Einzelfall bei den Mitarbeitern u. Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle zu erfragen.
Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 12,80 Euro berechnet. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in der Nähe der Zulassungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.
Firma Christoph Kroschke AG, Am Markt 11, 26409 Wittmund (Tel.: 04462/39 55)
Firma Rainer Nagel, Bismarckstraße 18, 26409 Wittmund (Tel.: 0 4462/66 65)
Importierte Fahrzeuge
Bei Zulassungen mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) benötigen Sie:
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Übereinstimmungsbescheinigung im Original (COC)
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den Kaufvertrag / Rechnung
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Versicherungsbestätigung in Form einer EVB (§ 29a Abs.1 StVZO)
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Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
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die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
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bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
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bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
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bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
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Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren benötigen Sie:
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die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
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das Gutachten gemäß § 21 StVZO vom technischen Überwachungsverein (TÜV)
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eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei EG-Ländern)
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den Kaufvertrag / Rechnung
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Versicherungsbestätigung in Form einer EVB (§ 29a Abs.1 StVZO)
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Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
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die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
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bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
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bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
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bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
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bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
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Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)