Rattenbekämpfung und Schädlinge
Wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Stadt/Gemeinde, wenn Sie einen Rattenbefall feststellen.
Freilebende Ratten können, ebenso wie nahezu alle anderen Tiere, als Überträger direkt oder indirekt diverse Krankheitserreger übertragen.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sollten Sie einen Rattenbefall dem zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde melden. Diese wird dann weitere Maßnahmen einleiten.
Schädlinge stellen einen natürlichen Teil unserer Umwelt dar. Sollte sich jedoch das Vorkommen auf den häuslichen Bereich oder unsere Lebensmittel ausdehnen, ist möglicherweise eine qualifizierte Bekämpfung erforderlich. Hierzu bieten geprüfte Schädlingsbekämpfer Hilfe und Beratung an.