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Bodenabbau

Der reine Bodenabbau an sich ist in den Bestimmungen der Naturschutzgesetze geregelt. Auskünfte hierzu erteile die untere Naturschutzbehörde.

Bei größeren Bodenabbauvorhaben, die vor allem tief in die Erde reichen, tritt allerdings durch die Freilegung des Grundwassers die folgerichtige „Begleiterscheinung“ auf, dass durch die Entnahme des Bodenkörpers zwangsläufig ein See entsteht, ein sogenannter Baggersee. Solche Abbauvorhaben nennt man im Fachjargon auch Nassabbau. Weil bei diesen Vorhaben, wie gesagt, ein See entsteht, werden sie nach den Bestimmungen des Wasserrechts abgewickelt.

Zuständig für solche Nassabbauvorhaben ist die untere Wasserbehörde.

Diese Zulassungsverfahren kommen allerdings tatsächlich nur für größere Bodenerschließungen zum Tragen. Sie sind auch recht kompliziert und aufwendig, weil sehr umfangreiche Voruntersuchungen und Antragsunterlagen zu erbringen sind. Zum überwiegenden Teil werden sie nur von Fachunternehmen beantragt, die tatsächlich an der Gewinnung der Bodenschätze und weniger an der Entstehung des Sees selbst interessiert sind.

Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.

Für kleinere Seen und Teiche schauen Sie bitte unter der Rubrik Teiche.

Für Bodenabbauvorhaben, die keine Freilegung des Grundwassers bewirken und wobei kein Gewässer entsteht, wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde.

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