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Leitziel 2: Wir wollen die Schülerbeförderung optimieren

In der Analysephase wurde die Schülerbeförderung kritisiert. Zum einen seien Busse und Bahnen schlecht getaktet, sodass Schüler bei gleichzeitigem Schulanfang der verschiedenen Schulen oftmals schon mehr als eine halbe Stunde vor Schulbeginn in der Schule sind. Zum anderen ist das Netz der Bus- und Bahnlinien nicht genügend ausgebaut. Auch bemängelten die Jugendlichen im Workshop, dass die Schulbusfahrkarte unzureichend bezuschusst werde und nicht privat genutzt werde könne. Zudem stößt die unausgewogene Tarifstruktur bei den Bürgerinnen und Bürgern auf Kritik. Wir wollen die Schülerbeförderung in der Region optimieren, damit die Bildung als wichtiger Entwicklungsfaktor gesichert wird.

Maßnahmen:

Schülerbeförderung in den Nahverkehrsplan integrieren

Die Optimierung der Schülerbeförderung bleibt eine Daueraufgabe des Landkreises Wittmund. Der Landkreis integriert die Schülerbeförderung in den Nahverkehrsplan. Dazu sollten z. B. die Schulanfangszeiten an die Taktung der Busse angepasst oder ein Busshuttle zwischen dem Bahnhof und den Schulen BBS und KGS eingerichtet werden.

Bezuschussung der Busfahrkarten für Schüler und Auszubildende optimieren

Die Teilnehmer des Jugend-Workshops kritisierten die derzeitige Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wittmund aus dem Jahr 2010 und fordern Folgendes:

  • Busfahrkarten sollen für alle Jahrgänge bezuschusst werden (derzeit gibt es keine Bezuschussung für die Jahrgänge 11 bis 13).
  • Busfahrkarten sollen auch für Auszubildende bezuschusst werden (derzeit wird nur die Berufseinstiegsschule und die erste Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besuchen, bezuschusst).
  • Busfahrkarten sollen auch kostenlos für den privaten Zweck verwendet werden können (mit dem Schülerticket-PLUS, welches 9,90 € zusätzlich zur Schülermonatskarte kostet, sind die Schüler auch in der Freizeit mit dem Bus unterwegs; hier sind Nachtbusse, Anrufbusse und Sonderfahrten jedoch ausgenommen).

Diese Forderungen berücksichtigt der Landkreis in der nächsten Ausschreibung der Satzung.

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