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Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Wer darf Briefwahl beantragen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch bei einem vorübergehenden Auslandaufenthalt möglich. Dazu muss bei der Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig ein Wahlscheinantrag gestellt werden. 

Wie kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Die Briefwahlunterlagen können auf verschiedene Weise beantragt werden. Am einfachsten kann hierfür entweder ein Online-Antrag auf der Internetseite der Gemeinde bzw. Samtgemeinde gestellt oder der Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden. Daneben können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Bei der schriftlichen Beantragung ist die Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums sowie der Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) erforderlich. Zudem besteht auch die Möglichkeit die Stimme direkt vor Ort in den Rathäusern der Gemeinde bzw. Samtgemeinde abzugeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde bzw. Samtgemeinde zu belassen. 

Möchten Sie für eine andere Person die Briefwahl beantragen, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. Eine elektronische Beantragung ist in diesem Fall nicht möglich. 

Die Kontaktdaten der Gemeinden bzw. Samtgemeinden sowie Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen finden Sie über die unten aufgeführten Links.

Fristen zur Briefwahl:

Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 21. Februar 2025 um 15 Uhr beantragt werden. In den Fällen des § 25 Abs. 2 BWO sowie bei einem Nachweis einer plötzlichen Erkrankung, ist die Beantragung noch bis Sonntag, den 23. Februar 2025 um 15 Uhr möglich. 

Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Samtgemeinde vorliegen muss. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben oder direkt vor Ort abzugeben.

Links der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden:

Unter den folgenden Links können Sie bei den Gemeinden bzw. Samtgemeinden Kontaktdaten sowie Informationen zur Möglichkeit der Beantragung der Briefwahlunterlagen finden:


Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier: Bundestagswahl 2025 

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