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Europawahl

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger aus 27 Mitgliedsstaaten. Sie werden in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl des Europäischen Parlaments hat zuletzt am 26. Mai 2019 stattgefunden. Die nächste Wahl findet am 09. Juni 2024 statt. 

Hier finden Sie das Ergebnis der letzten Europawahl.

Weitere Hinweise zur Europawahl können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), der Bundeswahlleitung oder Landeswahlleitung finden:


Wer darf wählen?

Zur Europawahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt ist und am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Ebenso sind deutsche Staatsbürger, welche im Ausland leben wahlberechtigt, soweit sie

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

In der Bundesrepublik Deutschland wohnende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) sind bei Europawahlen grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt wie deutsche Staatsangehörige (Artikel 1 Absatz 1 Richtlinie 93/109/EG). Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihres Wohnsitzes stellen.

Wo wird gewählt?

Alle Wahllokale werden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist. Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen.

Wie wird gewählt?

Jeder Wahlberechtigte kann entweder durch die Briefwahl oder in seinem Wahllokal seine Stimme abgeben. Wer Wahlberechtigt ist, kann am Wahltag in seinem Wahllokal von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen. Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Zur Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hiernach werden Ihnen Ihre Stimmzettel ausgehändigt, auf welchen Sie in den Wahlkabinen Ihre Stimme durch ankreuzen abgeben können. Die Stimmzettel werden anschließen in die Wahlurne eingeschmissen. Die Auszählung der Stimmzettel beginnt, wenn alle Wahlberechtigten des Wahllokals Ihre Stimme abgegeben haben, spätestens jedoch, wenn das Wahllokal um 18:00 Uhr schließt. Die Ergebnisse der Wahl können Sie nach Auszählung hier auf der Website einsehen.

Briefwahl

Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Eingabe auf der Internetseite der Gemeinde) oder mündlich (nicht telefonisch) einen Wahlscheinantrag stellen. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Am einfachsten nutzen Sie den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder, sofern vorhanden, die Eingabemaske auf der Internetseite der Gemeinde. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief beim Landkreis Wittmund, Am Markt 9, 26409 Wittmund vorliegen muss. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben bzw. bei der Gemeinde oder dem Landkreis (Briefkasten) abzugeben.

Bekanntmachungen



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