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Wahlhelfender werden

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelfenden wirken in Wahlvorständen mit und übernehmen u.a. die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im jeweiligen Wahlbezirk.

Für die zukünftigen Wahlen sucht der Landkreis Wittmund ehrenamtliche Briefwahlhelfende.

Voraussetzung für das Ehrenamt ist die Wahlberechtigung bei der jeweiligen Wahl. Demnach kann bei der Landtagswahl 2022 als Wahlhelfender nur tätig werden, wer:

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.

Für Ihr Engagement wird einheitlich im Landkreis Wittmund eine Aufwandsentschädigung für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher in Höhe von 60 Euro gezahlt, alle anderen Wahlhelfenden erhalten 40 Euro.

Sofern Sie Interesse haben, können Sie sich hier bewerben!

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