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Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges

Auf dieselbe Fahrzeughalterin / denselben Fahrzeughalter

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der Abmeldung im Landkreis Witmund wiederzulassen möchten, so bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)

  • Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; etc. Original)

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters

  • die Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat)  für die Kfz-Steuer

  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug

  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

  • Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)

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