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Datum: 17.12.2021

Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung der elektronischen Kommunikation gem. § 3a Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der ab 1. Januar 2022 geltenden Fassung

Seitens des Landkreises Wittmund wird bekanntgemacht, dass gegenüber der Bauaufsicht erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1. Januar 2022 eine elektronische Kommunikation für alle baurechtlichen Verfahren möglich sein wird (§ 86 Abs. 8 der ab 01.01.2022 geltenden Nieders. Bauordnung – NBauO). Wenn feststeht, wann die technischen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation vorliegen werden, wird dieses ebenfalls öffentlich bekanntgemacht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügenden Bauvorlagen abweichend vom zukünftigen § 3a Abs. 1 NBauO schriftlich zu übersenden.

Landkreis Wittmund
Der Landrat
Heymann

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