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Datum: 26.05.2023

Für das Aufstellen von Mobilheimen muss es vorab eine Baugenehmigung geben

Mobilheime sind derzeit gefragt und als Wohnmöglichkeit in aller Munde: Sie dürfen aber nicht überall einfach hingestellt werden. Hierauf macht der Landkreis Wittmund aufmerksam. In einem konkreten Fall ging es um eine vorübergehende Aufstellung, die untersagt werden musste. Verwaltungsgerichte haben das Behördenhandeln im Eilverfahren als legitim eingestuft.

Im Gegensatz zu festen Gebäuden haben Mobilheime den Vorteil, dass sie sich auch wieder versetzen lassen. Gleichwohl unterliegen sie dem Baurecht. Wer ein Mobilheim dauerhaft oder auch nur vorübergehend aufstellen möchte, sollte sich zuvor beim Bauamt erkundigen. Diesen Tipp gibt der Fachbereich Bauen der Kreisverwaltung in Wittmund, um Fehler zu vermeiden.

In einem konkreten Fall hatte jemand im Wittmunder Kreisgebiet ein Mobilheim aufgestellt, um vorübergehend darin zu wohnen. Zeitgleich sollte nebenan ein neues Wohnhaus gebaut werden. Vom Landkreis wurde jedoch angeordnet, dass die vorübergehende Aufstellung zu beenden und das Mobilheim umgehend zu entfernen sei. Eine von den Bauherren angestrengte Überprüfung durch das Verwaltungsgericht in Oldenburg bestätigte den Landkreis in seinem Handeln. Und auch die Beschwerde der Bauherren beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg führte in der Folge zu keinem anderen Ergebnis. So ist die Argumentation: Bei einer Aufstellung von mehreren Monaten zu Wohnzwecken handelt es sich um eine bauliche Anlage, die der baurechtlichen Beurteilung unterliegt, so die Gerichte. Dies gilt umso mehr im Außenbereich auf dem Lande. In diesen Gebieten darf nur in ganz konkreten Ausnahmefällen gebaut werden. Auch für Mobilheime gelten diese strengen Anforderungen. Es ist den Bauherren zuzumuten, zeitlich befristet einen Ersatzwohnraum anzumieten. Aus diesem Grunde ist die Anordnung des Landkreises zur sofortigen Beseitigung nicht zu beanstanden.

Die Kreisverwaltung nimmt diesen konkreten Fall zum Anlass, noch einmal generell auf die Baugenehmigungspflicht auch für Mobilheime hinzuweisen. Nähere Auskünfte erteilt das Servicebüro des Bauamtes während der üblichen Bürostunden unter Telefon 04462/861272; oder es kann auch eine Email an bauamt@lk.wittmund.de gerichtet werden.

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