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Datum: 04.04.2023

Fakt ist: Nur Osterfeuer zulässig, die auch der Brauchtumspflege dienen

Auch in diesem Jahr werden am Osterwochenende überall in Ostfriesland und im Landkreis Wittmund wieder Brauchtumsfeuer in den verschiedensten Größen und Ausdehnungen zu beobachten sein. „Natürlich wollen wir diese alte Tradition auch weiterhin nicht erlöschen lassen. Es sind aber nur Osterfeuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen“, so lautet der aktuelle Hinweis aus der Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund. Und: Ein Osterfeuer, das der Brauchtumspflege dient, ist dann gegeben, wenn diese Feuer beispielsweise von einer Kirchengemeinde, einem Verein oder einer Nachbarschaft ausgerichtet werden - und wenn diese für Mann und Frau als öffentliche Veranstaltungen auch zugänglich sind.

Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine vorherige, sorgfältige Standortwahl mit ein. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden, so die Kreisverwaltung weiter. Die Abfallwirtschaft weist daher darauf hin, dass nur trockene Pflanzenreste sowie Baum- und Strauchschnitt als Osterfeuer verbrannt werden dürfen: „Altholz wie Türen, Schränke usw., Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben in einem Osterfeuer nichts verloren.“ Die untere Abfallbehörde des Landkreises Wittmund und auch die Polizeiinspektion Wittmund werden deshalb wieder verstärkt Kontrollen durchführen, sowohl im Vorfeld als auch danach, das kündigt die Kreisbehörde an.

Weitere Tipps zu regelkonformen Ausrichtung eines traditionellen Osterfeuers:

-          Denken Sie daran, das jeweilig zusammengetragene Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere werden kann.

-          Halten Sie wegen Rauch und Hitze sowie zur eigenen Sicherheit ausreichende Sicherheitsabstände (z. B. mind. 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, mind. 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen etc.) wobei die Windrichtung stets zu berücksichtigen ist.

-          Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko und sind nicht zulässig! Zum Entzünden des Osterfeuers eignet sich vielmehr bestens trockenes Stroh oder Reisig.

-          Das Osterfeuer (offenes Feuer) muss grundsätzlich von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.

-          Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie den gefährlichen Funkenflug.

-          Strohballen, die zu nahe am Feuer positioniert sind, können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.

-          Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.

-          Halten Sie eine ausreichende Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsdienste frei (d. h. einen Fahrweg von mind. 3,50 m Breite).

-          Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Unterkühlung der betroffenen Person. Alarmieren Sie im Verletzungsfall sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112.

-          Sollte Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.

-          Werden Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Osterfeuers festgestellt, dann muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Wittmund während der üblichen Bürostunden unter Telefon 04462/861230 oder im Internet unter www.landkreis-wittmund.de .

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