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Datum: 18.01.2023

Landkreis: Viele Verstöße gegen Verbot der Abgabepflicht an Minderjährige

Für Wittmunder Kreisverwaltung verliefen die Alkohol-Testkäufe viel zu oft erfolgreich für die eingesetzten Jugendlichen

Am 9. und 10. Januar fanden die zuvor öffentlich und in den Medien angekündigten Alkohol-Testkäufe des Ordnungsbereichs der Kreisverwaltung und des Polizeikommissariats Wittmund statt. Diese verliefen zum Leidwesen der Kreisverwaltung zu oft erfolgreich. Zwei Teams, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises, der Wittmunder Polizei sowie jeweils einer jugendlichen Testperson steuerten dabei insgesamt 53 Läden und Geschäfte im gesamten Kreisgebiet an, um dort die Einhaltung des gesetzlichen Abgabeverbots von Alkohol an Minderjährige zu kontrollieren.

Bei 41 Fällen kam der beabsichtigte Kauf nicht zustande, da das Verkaufspersonal sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat und sich auch den Ausweis hat vorlegen lassen. Das Verkaufspersonal wurde in diesen Fällen von den Behördenmitarbeitenden im Nachgang über den Testkauf informiert und es wurden ihm auch ein Lob ausgesprochen.

In 12 Fällen allerdings verließen die Jugendlichen nach einem „erfolgreichen“ Testkauf die jeweiligen Betriebe mit hochprozentigem Alkohol. Hier gab es im Anschluss eine direkte Ansprache des Verkaufspersonals und der Filial- oder Geschäftsleitung über das Fehlverhalten – und der Alkoholkauf wurde jeweils rückgängig gemacht. Außerdem wurden in diesen Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Landkreis zeigt sich über das Ergebnis ernüchtert, so die Kreisverwaltung in ihrem Bericht. „In jedem fünften Betrieb verkaufte das Personal harten Alkohol an die 14 bzw. 15 Jahre alten Testkäufer. Das ist eindeutig zu viel und nicht hinnehmbar.“ Die betroffenen Gewerbetreibenden müssten im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht ihr Verkaufspersonal mehr für das Thema Jugendschutz sensibilisieren und ggf. mehr oder in kürzeren Abständen schulen, so fordert der Landkreis. Weiterhin werde es auch in Zukunft seitens des Landkreises mehr Kontrollen geben müssen, so kündigt die Behörde weitere Konsequenzen nach der Testkauf-Aktion an.

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