Landrat Heymann appelliert: Veranstaltungen lieber freiwillig absagen
Der Landkreis Wittmund hat inzwischen über das Verbot von Großraumveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19" durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach ist die Durchführung von öffentlichen und nichtöffentlichen Großveranstaltungen im Gebiet des Landkreises Wittmund mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1000 Personen mit sofortiger Wirkung verboten. Für Veranstaltungen unter 1000 Personen gelten strikte Auflagen. Veranstalter von Veranstaltungen ab 100 Personen sind ab sofort verpflichtet, diese dem Gesundheitsamt des Landkreises rechtzeitig anzuzeigen. Auch diese können dann vom Gesundheitsamt untersagt werden. Dazu sagt der Wittmunder Landrat Holger Heymann: „Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen, aber es muss uns jetzt gelingen, die sich ausbreitende Pandemie möglichst einzudämmen“. Daher werde sich das Gesundheitsamt die angezeigten Veranstaltungen ab Montag auch genau ansehen. Sein Appell lautet: „Es ist besser, Veranstaltungen lieber freiwillig abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.“
Am Montag wird sich der Landkreis zudem mit den Hauptverwaltungsbeamen der Gemeinden treffen und – nach dem vom Land angeordneten Ausfall des Schulunterrichts und der Kitaschließungen - die weitere Vorgehensweise bei Veranstaltungen in kommunalen Räumlichkeiten der Kreise und Gemeinden sprechen. Ziel ist eine einheitliche Regelung im Kreisgebiet, die den Behörden und Bürgern gleichermaßen Handlungs- und Planungssicherheit geben soll.