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Datum: 26.05.2023

Mehrheit für Fortführung - das kommunale Instrument der politischen Bildung soll erst im Jahr 2027 erneut auf den Prüfstand

Der Wittmunder Kreisausschuss hat beschlossen, dass das Instrument des Schülerhaushalts für die Schu-len des Sekundarbereiches I und II im Landkreis Wittmund ab dem kommenden Jahr weiter durchgeführt wird. Im Jahr 2027 soll das Angebot erneut auf seine Wirksamkeit und Notwendigkeit überprüft werden. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Pro Schule, insgesamt zwölf im Kreisgebiet, wird also auch künftig auf Antrag jeweils 1.000 Euro zur Verfügung stehen. Über das Geld und die Mittelverwendung, die im Detail nachgewiesen werden muss, sollen die Schülervertretungen an den Schulen autark verfügen können. Es ist gewissermaßen ein Instrument, demokratische Prozesse mit Mehrheitsbildung etc. im Kleinen an den Schulen abzubilden und die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Etats, eine freiwillige Leistung, zu verwalten und zu verbrauchen.
Der Kreisausschuss hatte im Dezember 2019 beschlossen, dass für die Schulen der genannten Sekundarbereiche ein Schülerhaushalt eingerichtet wird und im Jahr 2023 eine Evaluierung stattfindet. Erste Mittel flossen im Jahr 2020. Zunächst hatten fünf Schulen Interesse, dann im Folgejahr 2021 sieben Schulen, voriges Jahr machten acht Schulen von dem Angebot Gebrauch. Das kostete den Landkreis knapp 7.000 Euro. Die Gelder wurden an den Schulen, so eine Übersicht über die abgewickelten Projekte aus dem Jahr 2022, vor allem für die Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten (Schule an der Lessingstraße Witt-mund; Inselschulen Spiekeroog und Langeoog, Christian-Wilhelm-Schneider-Schule sowie Herbert-Jander-Schule und auch Carl-Gittermann-Realschule Esens; David-Fabrizius-Schule Westerholt) einge-setzt. Die zunehmende Inanspruchnahme des Angebots im Rahmen des Schülerhaushalts hatte die Mehrheit überzeugt, trotz knapper Kreiskasse an dem Instrument festzuhalten. Die Mittelverwendung war von den Schulleitungen und den Schülervertretungen jeweils gegenüber der Kreisverwaltung nachgewiesen worden.

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