Sprungziele
Inhalt

Datum: 03.01.2023

Tipp vom Amt: Pferdehalter sollten sich vor geplanten Investitionen erkundigen, was erlaubt ist

Die Hobby-Pferdehaltung und das deutsche Baurecht – das Spannungsfeld ist dem Fachbereich Bauen beim Landkreis Wittmund genauestens bekannt – gerade im so genannten Außenbereich ist vor geplanten Investitionen Einiges zu beachten, will man sich keinen Behördenärger einhandeln. Darauf macht die Kreisverwaltung Wittmund aus aktuellem Anlass mit dieser Presseinformation aufmerksam. Wer träumt nicht vom Häuschen im Grünen mit direkt angrenzender Pferdehaltung. Immer mehr Menschen wollen, gerade in Ostfriesland mit ihren weiten Gegenden, gerne ihre Freizeit mit Tieren verbringen. Leider kollidieren diese Träume häufig mit dem geltenden Baurecht, dessen Einhaltung der Landkreis überwachen muss. Gerade bei Grundstücken im Außenbereich ist vieles eben nicht möglich, so die Kreisverwaltung.

Vom Gesetz her soll es konzentriert bebaute Bereiche geben. Alles Drumherum zählt in der Regel als Außenbereich. Bis auf die Landwirtschaft soll dieser Bereich frei von Bebauung bleiben. So zumindest der Grundsatz im Baurecht. Hier finden sich jedoch häufig auch alte Häuser mit etwas Land, die sich wunderbar für eine Hobby-Pferdehaltung eignen. Jedenfalls auf den ersten Blick.

Im Außenbereich hat der Gesetzgeber im Baugesetzbuch aber eine Vorbewertung vorgenommen und geregelt, dass bestimmte – privilegierte – Vorhaben zulässig sind, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Alle nichtprivilegierten baulichen Maßnahmen nennt der Gesetzgeber sonstige Vorhaben und erklärt diese nur im Einzelfall – also ausnahmsweise – für zulässig, wenn sie öffentliche Belange nicht beeinträchtigen. Hierzu zählt neben vielem anderen der Schutz von Landschaft und Natur.

Die Pferdehaltung ist bei überwiegend eigener Bodenertragsnutzung privilegiert, es muss aber mindestens ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb vorhanden sein. Hieran scheitern Hobby-Pferdehalter jedoch in aller Regel. Es fehlt an einer eigenen Futtergrundlage in Verbindung mit einer dauerhaften Gewinnerzielungsabsicht, die für wenige Pferde meistens zu gering ist. In diesen Fällen handelt es sich dann um eine individuelle Liebhaberei. Auch wenn in Ostfriesland, und somit auch im Landkreis Wittmund, mehr Nebenanlagen als in anderen Bereichen Deutschlands zugelassen werden, ist ihre Gesamtfläche für alle zusammen auf 70 Quadratmeter begrenzt. Hierzu zählen beispielsweise Garagen oder Gartenhäuser und eben auch Pferdeunterstände – mit oder ohne Fundament. Kommt dann aber noch ein angelegter Reitplatz (bzw. Neudeutsch ein Paddock) hinzu, ist diese Maximalfläche schnell überschritten. Auch letztere unterliegen der Baugenehmigungspflicht. Da hilft es auch nicht, dass das Veterinärrecht gerade beides fordert. Von der Rechtsprechung wurde bestätigt, dass beispielsweise schon bei vier gehaltenen Pferden kein privilegierter Betrieb im Sinne des Gesetzes gegeben ist.

Seitens der Bauaufsicht wird pflichtgemäß gegen entsprechende Nutzungen vorgegangen. Es wird dann in der Regel der Rückbau ungenehmigter Anlagen innerhalb einer gewissen Frist verlangt. Für die Hobby-Pferdehalter bedeutet dies, dass es teuer wird und die Pferde nicht weiter gehalten werden können. Um sich hier unnötige Kosten und viel Ärger zu ersparen, sollte sich jeder Interessent somit vorher beim zuständigen Bauamt erkundigen; der Fachbereich Bauen beim Landkreis Wittmund ist per Email oder telefonisch während der üblichen Bürostunden unter Telefon 04462/861272 für die Klärung skizzierter Problemstellungen und Vorhaben zu erreichen.

Direkt zum Ziel