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Datum: 17.12.2021

Regeln werden weitgehend eingehalten - weitere Überprüfungen sind geplant

Weitere Corona-Kontrollen von Polizei und Landkreis haben unterm Strich ergeben, dass sich die meisten Gastronomen, Einzelhändler und Dienstleister weitgehend an die jeweils geltenden Regeln der Landes-verordnung halten. Am 14.12.2021 wurden in der Zeit von ca. 10 bis 13.30 Uhr seitens des Ordnungsamtes der Kreisbehörde gemeinsam mit der Polizei in den Innenstädten von Esens und Wittmund Kontrollen bei Gewerbetreibenden durchführt. Dabei wurden insbesondere Einzelhandelsbetriebe, aber auch Friseure und Kosmetikstudios als körpernahe Dienstleister sowie Gastronomiebetriebe kontrolliert. Auch bei den weiteren Kontrollen durch Ordnungsamtskräfte der Kreisbehörde am 16.12.2021 in der Zeit von 10.15 bis 15.30 Uhr in Friedeburg, in Blomberg und in Westerholt zeigte sich das gleiche Bild wie in Wittmund und Esens. Hier wurden neben dem Einzelhandel und Friseuren auch Spielhallen kontrolliert. Vereinzelt wur-de darauf hingewiesen, dass der 2G-Nachweis zwingend mit einem Personaldokument abzugleichen ist.

In Wittmund wurde in einem Laden lediglich die Impf- oder Genesenen-Nachweise durch die Inhaberin kontrolliert, ohne aber dies mit dem Personalausweis abzugleichen. Diese Notwendigkeit war der Inha-berin nicht bewusst, sie wurde aber erneut darauf hingewiesen. In einem Imbiss befand sich ein Gast, der vor Ort am Tisch sein Mahl verzehrte. Auf Nachfrage bei der Bedienung, die alleine war, wurde mitgeteilt, dass man sich vom Gast den Impfnachweis vorher hatte zeigen lassen. Auf weitere Nachfrage, ob auch die Vorlage des Tests gefordert worden sei, wurde dies verneint. Man sei der Meinung, dass grundsätzlich nun die 2G-Regel gelte, nicht mehr 2Gplus. Die Bedienung wurde über die rechtliche Situation aufgeklärt. Auf Hinweis will man künftig 30 Prozent der vorhandenen Plätze „sperren“.

In Esens waren an allen Geschäften im Eingangsbereich aktuelle Hinweise mit den derzeitigen Bestimmungen bezüglich 2-G-Regelung oder 3-G-Regelung angebracht. Die Zugangskontrolle findet bereits im Eingangsbereich statt. Hierbei sind dort oftmals Tische mitsamt Aufstellern als Hindernis aufgestellt, so dass dort direkt kontrolliert werden kann und die Informationen auch direkt auffallen. In vielen Geschäften gibt es hierfür Lesegeräte, die den QR-Code der Corona WarnApp scannen können. In anderen Geschäften wird hierfür ein Smartphone oder ein Tablet genutzt. Dies vereinfache die Kontrolle, hieß es. In einem Geschäft wurde der Personalausweis nicht verlangt, da die Mitarbeiterin sich nicht sicher war, ob sie das Recht dazu hatte. Dies wurde bejaht, so dass sie bei der direkt folgenden Kontrolle noch unter Anwesenheit des Kontrolleurs umsetzte. Die Unsicherheit gab es bei einigen wenigen Geschäften, die jedoch auch darüber aufgeklärt wurden.

In einem Frisörsalon wurden die Kontaktdaten in schriftlicher Form auf einem einfachen Block geführt, so dass jeder Gast alle Daten einsehen konnte. Hier wurde darauf hingewiesen, dass für jeden Gast ein einzelnes Blatt ausgefüllt werden muss und diese danach dann so abgeheftet werden kann, dass Dritte die Daten nicht einsehen können. In einem orthopädischen Schuhgeschäft wurde das Personal darauf hingewiesen, dass zur vollständigen Erhebung der Kontaktdaten der Name und der Vorname, die vollständi-ge Adresse und eine telefonische Erreichbarkeit gehören. Es wurde zugesichert, dass der genutzte Vordruck umgehend angepasst werde. Viele der Kundinnen und Kunden seien aber eh bekannt, da es sich um Stammkunden handele, hieß es dort auch ergänzend.

Generell lässt sich für Esens festhalten, dass sich fast alle Einzelhändler und Dienstleister an die Vorgaben der niedersächsischen Corona-Verordnung halten und die Änderungen vom 12.12.2021 gut umgesetzt haben. Ebenfalls waren alle Besucherinnen und Besucher auch gut vorbereitet und trugen für die jeweilige Örtlichkeit stets die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung, so dass niemand direkt angesprochen werden musste. Durch persönliche Gespräche, das Einsehen einer direkt stattfindenden Kontrolle oder der ausreichenden Beschilderung bei Nichtanwesenheit von Gästen wurden etwa 90 Prozent aller geöffneten Einzelhandelsbetriebe und Dienstleister kontrolliert.

Auch bei den weiteren Kontrollen durch Ordnungsamtskräfte der Kreisbehörde am 16.12.2021 in der Zeit von 10.15 bis 15.30 Uhr in Friedeburg, in Blomberg und in Westerholt bot sich das gleiche Bild wie in Witt-mund und Esens. Hier wurden neben dem Einzelhandel und Friseuren auch Spielhallen kontrolliert. Vereinzelt wurde darauf hingewiesen, dass der 2G-Nachweis mit einem Personaldokument abzugleichen ist.

Fazit der Kontrolleure: Die Gewerbetreibenden haben die für sie geltenden rechtlichen Vorgaben umgesetzt. Es gab nur kleine Beanstandungen, die zumeist aus der Unsicherheit bei der Auslegung der Bestimmungen resultierten (z.B. Abgleich 2G-Nachweis mit Personalausweis). Die zurückliegenden Kontrollen wurden von den Gewerbetreibenden positiv aufgenommen und begrüßt, da sie auch beratenden Charakter haben.

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