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Datum: 08.03.2021

Vereinssport im Außenbereich unter Auflagen wieder möglich

Nach der neuen Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Fassung vom 08.03.2021) gibt es in eingeschränktem Umfang auch Lockerungen für den Sportbetrieb. Der Landkreis Wittmund nimmt dies in Abstimmung mit den hiesigen Gemeinden zum Anlass, die kreiseigenen Sportplätze ab sofort wieder für den Vereinssport kontrolliert zu öffnen. Das hat die Kreisverwaltung jetzt auch dem Kreissportbund in einem Schreiben mitgeteilt.

Nach der geltenden Verordnung ist es zulässig, dass öffentliche Sportanlagen unter freiem Himmel zur Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen - zuzüglich maximal zwei Betreuungspersonen - wieder genutzt werden können. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen unter Einhaltung des Abstandsgebots (= soweit möglich Abstand von mind. 1,5 m zu anderen) betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist allerdings derzeit nicht zulässig.

Außerdem sind Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebes unter anderem auf und in öffentlichen Sportanlagen allein oder mit insgesamt höchstens 5 Personen aus insgesamt höchstens 2 Haushalten zulässig.

Der Landkreis wird daher zum derzeitigen Zeitpunkt zunächst nur seine Sportplätze im Kreisgebiet für den Sportbetrieb öffnen. Diese Öffnung gilt auch für die kommenden Osterferien. Für die Einhaltung sämtlicher Corona-Regelungen sind ausschließlich die Nutzer selbst verantwortlich.

Bei Fragen zu gemeindlichen Sportanlagen sind die zuständigen Ansprechpartner in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen anzusprechen, darauf weist die Kreisverwaltung hin.

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