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Datum: 10.03.2021

Landkreis lockert allgemeine Kontaktbeschränkungen mit Wirkung ab morgen

Nach der neuen Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Fassung vom 06.03.2021) kann der Landkreis Wittmund bei einer dauerhaft niedrigen Inzidenz seine Kontaktbeschränkungen lockern. Die Kreisverwaltung in Wittmund macht im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt von dieser Option Gebrauch. Der Landkreis hat dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die heute veröffentlicht worden ist und ab morgen gilt. Danach ist es im Kreisgebiet wieder möglich, dass sich bis zu 10 Personen aus drei Haushalten bei Zusammenkünften treffen können. Dies geht über die grundsätzliche Landesregelung von fünf Personen aus zwei Haushalten hinaus.

Nach ausführlicher interner Prüfung und nach der erforderlichen Rücksprache mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt hat sich der Landkreis aufgrund der schon länger gemäßigten Infektionslage (z. B. Inzidenzen gestern: 15,8; heute: 19,3), hiervon aktiv Gebrauch zu machen. Sollte die Inzidenz allerdings wieder über den Wert von 35 ansteigen, führt dies automatisch zu einer Rückkehr zu den Regelungen der Landesverordnung. Die Lockerung hat zudem keinen Einfluss auf die sonstigen Bestandteile der Landesverordnung (z.B. Einzelhandel, Sport etc.).

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