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Datum: 20.01.2022

Land Niedersachsen weist dem Landkreis derzeit wieder vermehrt Flüchtlinge zu

Kreisverwaltung steht vor großen Herausforderungen und sucht dringend nach Wohnraum

Das Land Niedersachsen hat dem Landkreis mitgeteilt, dass es ihn bei der Zuweisung und Verteilung von Flüchtlingen künftig wieder verstärkt in Anspruch nehmen muss. Dies begründet sich zum einen aus den erhöhten Zugangszahlen. Außerdem musste das Land die Aufnahmekapazitäten in den eigenen Erstaufnahmeeinrichtungen reduzieren, um im Bedarfsfall Quarantänebereiche für an Covid-19 Erkrankte und deren Kontaktpersonen vorzuhalten. Konkret bedeutet dies für den Landkreis Wittmund, dass er seit Anfang des Monats Dezember 2021 wöchentlich sieben Personen aufzunehmen hat. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es dem Landkreis Wittmund bei alledem ein Anliegen, geflüchteten Menschen ein neues zu Hause bieten zu können, so Landrat Holger Heymann, und er bittet dabei gleichzeitig die Bevölkerung um Unterstützung bei der Unterbringung.

Bei der Wohnraumsuche für die Geflüchteten setzt die Kreisverwaltung seit vielen Jahren sehr erfolgreich auf das Konzept einer dezentralen Unterbringung in Mietwohnungen überall im gesamten Wittmunder Kreisgebiet. „Die Nähe und die Kontaktmöglichkeiten zur einheimischen Bevölkerung sind hierdurch deutlich größer, was einen wichtigen Grundstein für eine gelingende Integration legt“, betont dazu der Fachbereichsleiter Jugend und Soziales bei der Kreisverwaltung, Marco Börgmann. Um diesen erfolgreichen Weg weiter gehen zu können, sucht der Landkreis Wittmund daher dringend Vermieter, die bereit sind, Wohnungen oder Häuser im gesamten Kreisgebiet an Asylbewerberfamilien und Einzelpersonen zu vermieten. Angesprochen sollten sich auch Vermieter von Ferienwohnungen fühlen, die derzeit beabsichtigen, generell auf eine Dauervermietung ihrer Ferienimmobilie umzustellen. Da die Geflüchteten eine Erstausstattung von der Behörde erhalten, besteht auch die Möglichkeit vorhandenes Mobiliar in den bisher als Ferienwohnung genutzten Immobilien zu übernehmen, so die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung. Die angebotenen Wohnungen sollten kurzfristig und ohne größeren Renovierungsbedarf bezugsfertig sein. Es können seitens der Kreisbehörde Mietkosten in Höhe der derzeit geltenden Höchstbeträge für angemessene Unterkunftskosten in der Sozialhilfe übernommen werden. Zusätzlich kann eine Mietkaution gestellt werden. Die laufenden Mietkosten können überdies direkt vom Landkreis Wittmund an den Vermieter entrichtet werden.

Der zur Verfügung stehende Wohnraum für Geflüchtete im Landkreis Wittmund ist in den letzten Jahren deutlich knapper geworden, weiß der zuständige Fachbereichsleiter Marco Börgmann zu berichten. Dennoch ist es dem Landkreis Wittmund gelungen in den letzten drei Jahren für fast 500 Flüchtlinge ein neues Zuhause zu finden. „Ohne weitere zusätzliche Mietwohnungen für die zu erwartenden Flüchtlinge werden wir den erfolgreichen Weg der dezentralen Unterbringung in der Form nicht aufrechterhalten können und auch über zentrale Lösungen nachdenken müssen“, so die Kreisverwaltung in einem Pressegespräch deutlich. Hierbei ist auch die vorübergehende Unterbringung in mobilen Wohneinheiten eine Option, bis passende Wohnungen gefunden wurden. Favorisiert wird vom Landkreis diese Lösung nicht, sie bildet stattdessen nur die Ultima Ratio.

Derzeit leben im Landkreis Wittmund ca. 3.000 Ausländer. Etwa 1.100 von ihnen sind mit einem Fluchthintergrund in den Landkreis Wittmund gekommen. Der Landkreis Wittmund hat seit dem Jahr 2015 bis heute etwa über 1.400 Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten aufgenommen. Das Haupt-Herkunftsland dieser Personen ist weiterhin Syrien.

Falls entsprechende Wohnungen zur Verfügung gestellt werden möchten, oder falls weitere Fragen zum Prozedere bestehen, stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozial- und Jugendamtes der Kreisbehörde gerne zur Verfügung; dies sind Frau Lamberti (Tel.: 04462/86-1324), Herr Janssen (Tel.: 04462/86-1349) oder Herr Kluge (Tel.: 04462/86-1303). Anfragen und Angebote können auch per Email direkt an die Emailadresse sozialamt@lk.wittmund.de gerichtet werden.

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