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Datum: 31.08.2022

Aktueller Hinweis: Bei Befüllung mit Bauschutt bleibt Restmülltonne künftig ungeleert stehen

Die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund müssen aktuell feststellen, dass immer häufiger Materialien über die Restmülltonne entsorgt werden sollen, die dort nicht hineingehören - wie z.B. Bauschutt, Steine und Ziegel. Darauf weist die Kreisverwaltung in Wittmund hin. Denn das ist nicht nur verboten und zieht eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gegen den Verursacher nach sich, sondern es stellt auch eine Gefährdung dar. Die Folgen einer Fehlbefüllung können erheblich sein. Die Plastik-Mülltonnen nehmen nämlich schwere Lasten auf, für die sie von der Konstruktion her nicht ausgelegt sind. Sie können dann so schwer werden, dass sie bei der Leerung abrutschen und dadurch Beschäftigte gefährden oder auch unter der Last selbst zerstört werden. Außerdem kann Bauschutt die Mechanik der Müllfahrzeuge und auch bei der weiteren Behandlung im Abfallwirtschaftszentrum in Wiefels in den Anlagen dort erhebliche Schäden verursachen. In solchen Fällen muss der Verursacher der falschen Befüllung auch damit rechnen, für die dadurch entstandenen Schäden direkt zur Rechenschaft herangezogen zu werden, so lautet daher der dringende Hinweis aus der Abfallwirtschaft.

Unter Bauschutt versteht man mineralische Abfälle und Baumaterialien wie Beton, Backsteine, Ziegel, Klinkersteine und Mörtelreste, aber auch Fliesen, Glasbausteine, Keramik oder Sand. Diese gehören nicht in die Restmülltonne, sondern müssen auf anderem Weg gesondert entsorgt werden. Z. B. können Kleinmengen zum Abfallwirtschaftszentrum in Wiefels gebracht und dort einer fachgerechten Verwertung zugeführt werden. Bei größeren Mengen ist es sicherlich sogar sinnvoll, hierfür einen Container bei einem Containerdienst zu bestellen.

Weitere Informationen zu diesen und vielen weiteren Abfallthemen können Sie der Homepage der Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund unter www.abfallwirtschaft-wittmund.de entnehmen.

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