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Datum: 07.09.2022

Wieder Abfälle illegal in der Landschaft entsorgt - Hinweise auf Verursacher sind erwünscht

Wieder wurden Abfälle illegal in der Landschaft entsorgt: Ein zerlegter Strandkorb und ein blauer Müllsack wurden jetzt im Knyphauser Wald beim Wanderparkplatz am Borgweg illegal von Unbekannten abgelagert – und darüber ärgern sich immer wieder die Einwohner des Landkreises Wittmund. Auch die untere Abfallbehörde, die für die Abfallentsorgung im Landkreis zuständig ist, beobachtet das Problem. Jedoch bei illegalen Müllhaufen müssen die Bauhöfe der jeweiligen Gemeinden anrücken und diese dann entfernen. Teuer wird’s nicht nur für die Gemeinden und den Landkreis, sondern das kann es auch für die „Schmutzfinken“ werden, so der Hinweis der Kreisverwaltung. Wer seine Sachen einfach so auf der Straße oder in der freien Natur ausmustert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für privaten oder gewerblichen Abfall, der rechtswidrig in öffentlichen Papierkörben entsorgt wird. Die Abfallentsorgung außerhalb der regulären Müllabfuhren ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden, darauf weist die Abfallwirtschaft hin. Dabei ist jedoch zu beachten, dass grundsätzlich das Verursacherprinzip gilt. Das heißt, es muss nachgewiesen werden, wer für die Ordnungswidrigkeit verantwortlich ist. Dies muss auch mit Beweisen wie Fotos oder klaren Aussagen belegt werden.

Die Abfallwirtschaft hofft auf die Mithilfe der aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet: „Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt und kostet uns alle viel Geld. Wer wilden Müll entdeckt und den Verursacher auf frischer Tat ertappt, kann das den jeweiligen Gemeinden oder auch der Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund melden, gerne auch mit entsprechendem Bildmaterial.“

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