Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen


Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen

Kinder und Jugendliche bedürfen für ihr Wohl und sicheres Aufwachsen eines besonderen Schutzes und der Fürsorge, der Betreuung und  Versorgung sowohl durch ihre Eltern oder Verwandten als auch durch den Staat bzw. staatliche Organe wie das Jugendamt.

Manchmal kommen Eltern oder ein allein erziehender Elternteil hierbei leider in eine Notsituation, sei es durch gesundheitliche oder andere zwingende Gründe. Ist es dem anderen Elternteil oder Verwandten nicht möglich diese Aufgaben vollumfänglich wahrzunehmen, dann soll eine Unterstützung auch über das Jugendamt erfolgen.

Wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist, soll die Betreuung und Versorgung des Kindes oder Jugendlichen im elterlichen Haushalt stattfinden.

Sehr dringend benötigen Kinder oder Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung (egal ob körperlicher, sexueller oder seelischer Art) geworden sind, Schutz und Hilfe durch andere Menschen. Wenn Ihnen Anzeichen einer Misshandlung, Vernachlässigung oder eines Missbrauchs Minderjähriger auffallen, dann nehmen Sie bitte im Sinnes des Kinderschutzes Kontakt zum Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes auf. Das können Sie auch anonym tun.

Rechtsgrundlage

Direkt zum Ziel