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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)


Einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Personen haben

die die Altersgrenze erreicht haben

oder

die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend

  • aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
  • aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt,

bestreiten können.

Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen,

  • wenn die Vermögensfreigrenze überschritten wird. Diese beträgt bei Alleinstehenden 5.000,00€ und bei Ehe- und Lebenspartnern 10.000,00€.
  • wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen (Kinder bzw. Eltern gemeinsam) jährlich einen Betrag von 100.000,00€ übersteigt.
  • mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Wer ist der Ansprechpartner?

Die Aufteilung erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben vom Nachnamen.

Grundsicherung im Alter, bei voller Erwerbsminderung und in besonderen Wohnformen

BuchstabenbereichSachbearbeitung
A - F Herr Aumüller
G - Ko Herr Heizmann
Kp - Sb Frau Aschemann
Sc - Z Frau Habben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bearbeitung des Antrages auf Leistungen nach dem SGB XII werden zunächst die folgenden Unterlagen benötigt.

Persönliche Unterlagen

  • Personalausweis / Meldebescheinigung
  • Schwerbehindertenausweis
  • Betreuerausweis/ -vollmacht
  • einen Nachweis über die dauerhafte volle Erwerbsminderung bei Personen unter 65 Jahren
  • aktuelle Beitragsrechnung der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung
  • Nachweise über vertragliche Leistungen: Wohnrecht, Leibrente, Hege und Pflege, Nießbrauchrecht, Altenteilvertrag

Einkommens- und Vermögensnachweise

  • Erstrentenbescheid
  • aktueller Rentenbescheid
  • aktueller Rentenbescheid der ausländischen Rente
  • Kontoauszüge der letzten 5 Wochen
  • Sparbücher
  • Bausparvertrag / aktueller Kontoauszug
  • Police Lebens- /Sterbegeldversicherung mit Rückkaufwerttabelle
  • Verdienstabrechnung
  • Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit / des Jobcenters / des vorherigen Sozialamtes
  • sonstiges Einkommen (z.B. aus Vermietung, Verpachtung, Unterhaltszahlungen, Selbständigkeit)

Kosten für die Unterkunft

  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung lt. Anlage
  • aktuelle Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Grundbuchauszug
  • Nachweise über Hauslasten: Gemeindeabgaben, Müllgebühren, Wasser, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung, Deich- und Sielacht, Zins- und Tilgungsplan
  • Erhebungsbogen zur Wertermittlung bei Haus- und Grundbesitz lt. Anlage

Dies ist keine abschließende Auflistung. Gegebenenfalls werden noch weitere Unterlagen im Einzelfall während der Antragsbearbeitung angefordert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können nur erbracht werden, wenn dem Sozialamt ein entsprechender Antrag vorliegt.

Grundsätzliche werden die Leistungen für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Anschließend wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung noch unverändert vorliegen.

Ändern sich im Bewilligungszeitraum Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, ist dies umgehend beim Sozialamt mitzuteilen.

Rechtsgrundlage

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