Fahrlehrerlaubnis: Anzeige des Beginns oder Endes eines Beschäftigungsverhältnisses
Volltext
Von einer Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit einer Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden ( § 1 Absatz 4 Fahrlehrergesetz). Der Fahrlehrschein ist der zuständigen Behörde bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Bescheinigung der Fahrschule über Beginn beziehungsweise Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder der Arbeitsvertrag.
Aktueller Fahrlehrerschein
Kosten
26,80 € für die Ausstellung eines neuen Fahrlehrerscheins zuzüglich den Auslagen für die Postzustellung in Höhe von 2,63 €.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen