Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Wahlen

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Europawahlen

Europawahl

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger aus 27 Mitgliedsstaaten. Sie werden in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl des Europäischen Parlaments hat zuletzt am 26. Mai 2019 stattgefunden. Die nächste Wahl findet am 09. Juni 2024 statt. 

Hier finden Sie das Ergebnis der letzten Europawahl.

Weitere Hinweise zur Europawahl können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), der Bundeswahlleitung oder Landeswahlleitung finden:


Wer darf wählen?

Zur Europawahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt ist und am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Ebenso sind deutsche Staatsbürger, welche im Ausland leben wahlberechtigt, soweit sie

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

In der Bundesrepublik Deutschland wohnende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) sind bei Europawahlen grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt wie deutsche Staatsangehörige (Artikel 1 Absatz 1 Richtlinie 93/109/EG). Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihres Wohnsitzes stellen.

Wo wird gewählt?

Alle Wahllokale werden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist. Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen.

Wie wird gewählt?

Jeder Wahlberechtigte kann entweder durch die Briefwahl oder in seinem Wahllokal seine Stimme abgeben. Wer Wahlberechtigt ist, kann am Wahltag in seinem Wahllokal von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen. Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Zur Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hiernach werden Ihnen Ihre Stimmzettel ausgehändigt, auf welchen Sie in den Wahlkabinen Ihre Stimme durch ankreuzen abgeben können. Die Stimmzettel werden anschließen in die Wahlurne eingeschmissen. Die Auszählung der Stimmzettel beginnt, wenn alle Wahlberechtigten des Wahllokals Ihre Stimme abgegeben haben, spätestens jedoch, wenn das Wahllokal um 18:00 Uhr schließt. Die Ergebnisse der Wahl können Sie nach Auszählung hier auf der Website einsehen.

Briefwahl

Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Eingabe auf der Internetseite der Gemeinde) oder mündlich (nicht telefonisch) einen Wahlscheinantrag stellen. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Am einfachsten nutzen Sie den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder, sofern vorhanden, die Eingabemaske auf der Internetseite der Gemeinde. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief beim Landkreis Wittmund, Am Markt 9, 26409 Wittmund vorliegen muss. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben bzw. bei der Gemeinde oder dem Landkreis (Briefkasten) abzugeben.

Bekanntmachungen



Landtagswahlen

Landtagswahl

Die Ergebnisse der Landtagswahl 2022 können Sie hier abrufen:

                    Ergebnisse Landtagswahl 2022

Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.

Der Landtag wird alle fünf Jahre gewählt und besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. 87 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt (Personenwahl), 48 Abgeordnete erhalten ihr Mandat über die Landeswahlvorschläge der Parteien (Verhältniswahl). Die Zahl der Abgeordneten liegt momentan bei 146. 

Niedersachsen ist in 87 Wahlkreise aufgeteilt. Der Wahlkreis 87 - Wittmund/Inseln - umfasst den Landkreis Wittmund sowie im Landkreis Aurich die Städte Norderney und Wiesmoor, die Gemeinde Dornum sowie die Inselgemeinden Juist und Baltrum.

Die Wahl für den Niedersächsischen Landtag haben zuletzt am 09. Oktober 2022 stattgefunden. Die Niedersächsische Landeswahlleiterin hatte hierzu eine Infobroschüre zur Verfügung. Die nächste Wahl findet 2027 statt. 

Bei der Landtagswahl haben Sie insgesamt 2 Stimmen. Mit der Erstimme (Kreiswahlvorschlag) geben Sie eine Stimme für die/den Wahlkreisabgeordnete*n aus dem Wahlkreis 87 ab. Mit der Zweitstimme (Landeswahlvorschlag) geben Sie eine Stimme für eine zugelassene Partei ab.

Wer darf wählen?

Zur Landtagswahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens 3 Monaten seinen Wohnsitz im Land Niedersachsen hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Sollten Sie innerhalb der letzten 3 Monate vor der Wahl innerhalb des Landes Niedersachsen umgezogen sein, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise zum Wählerverzeichnis für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag, die bei den Informationen der Landeswahlleitung zum Download bereit stehen (siehe externe Links).

Wo wird gewählt?

Alle Wahllokale werden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist. Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen.

Wie wird gewählt?

Jeder Wahlberechtigte kann entweder durch die Briefwahl oder in seinem Wahllokal seine Stimme abgeben. Wer Wahlberechtigt ist, kann am Wahltag in seinem Wahllokal von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen. Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Zur Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hiernach werden Ihnen Ihre Stimmzettel ausgehändigt, auf welchen Sie in den Wahlkabinen Ihre Stimme durch ankreuzen abgeben können. Die Stimmzettel werden anschließen in die Wahlurne eingeschmissen. Die Auszählung der Stimmzettel beginnt, wenn alle Wahlberechtigten des Wahllokals Ihre Stimme abgegeben haben, spätestens jedoch, wenn das Wahllokal um 18:00 Uhr schließt. Die Ergebnisse der Wahl können Sie nach Auszählung hier auf der Website einsehen.

Briefwahl

Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Eingabe auf der Internetseite der Gemeinde) oder mündlich (nicht telefonisch) einen Wahlscheinantrag stellen. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Am einfachsten nutzen Sie den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder, sofern vorhanden, die Eingabemaske auf der Internetseite der Gemeinde. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief beim Landkreis Wittmund, Am Markt 9, 26409 Wittmund vorliegen muss. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben bzw. bei der Gemeinde oder dem Landkreis (Briefkasten) abzugeben.





Kommunalwahlen

Kommunalwahl

Im Rahmen der Kommunalwahl 2021 fanden letztmalig allgemeine Neuwahlen und Direktwahlen im Landkreis Wittmund statt. Die aktuelle Wahlperiode der gewählten Hauptverwaltungsbeamten sowie der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen wie die Regionsversammlung, Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte hat am 01. November 2021 begonnen und wird am 31. Oktober 2026 enden. 

Die Ergebnisse der Kommunalwahl 2021 können Sie hier abrufen:

                    Ergebnisse Kommunalwahl 2021

 

Wahl des Kreistages 2021

Für den Kreistag des Landkreises Wittmund kandidierten insgesamt 188 Bewerberinnen und Bewerber in insgesamt 10 Parteien und Wählergruppen. Der Landkreis Wittmund wurde für die Wahl des Kreistages in 6 Wahlbereiche eingeteilt. In jedem Wahlbereich kann eine Partei oder Wählergruppe bis zu zehn Personen aufstellen. Zudem können Einzelbewerber antreten. Für jeden Wahlbereich gibt es einen Stimmzettel (grün).

Nachstehendend finden Sie die Muster-Stimmzettel für die Wahl des Kreistages:

Wahl des Landrates 2021

Für die Wahl des Landrates tritt ein Bewerber an. Der Stimmzettel im Kreisgebiet ist einheitlich und für die Landratswahl gräulich.

Wer darf wählen?

Zur Kommunalwahl ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU und am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Landkreis Wittmund hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wo wird gewählt?

Alle Wahllokale werden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist. Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen.

Wie wird gewählt?

Jeder Wahlberechtigte kann entweder durch die Briefwahl oder in seinem Wahllokal seine Stimme abgeben. Wer wahlberechtigt ist, kann am Wahltag in seinem Wahllokal von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen. Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Zur Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hiernach werden Ihnen Ihre Stimmzettel ausgehändigt, auf welchen Sie in den Wahlkabinen Ihre Stimme durch ankreuzen abgeben können. Die Stimmzettel werden anschließend in die Wahlurne eingeworfen. Die Auszählung der Stimmzettel beginnt, wenn alle Wahlberechtigten des Wahllokals Ihre Stimme abgegeben haben, spätestens jedoch, wenn das Wahllokal um 18:00 Uhr schließt. Die Ergebnisse der Wahl können Sie nach Auszählung hier auf der Website einsehen.

Briefwahl

Wer seine Stimme über die Briefwahl abgeben möchte, nutzt am einfachsten den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Alternativ kann der Wahlscheinantrag bei der Gemeinde bzw. Samtgemeinde rechtzeitig schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Der Antrag muss zur Identifizierung Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Sie können auch direkt vor Ort bei der Gemeinde Ihre Stimmen abgeben und den Wahlbrief gleich bei der Gemeinde belassen. Möchten Sie für eine andere Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Nachweis erbringen, dass Sie dazu berechtigt sind.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Gemeinde eingegangen ist. Das heißt, dass der Wahlbrief bei der Gemeinde vorliegen muss, in welcher Sie wahlberechtigt sind. Der Wahlbrief ist daher rechtzeitig bei der Post aufzugeben bzw. bei der Gemeinde (Briefkasten) abzugeben.



Direkt zum Ziel