Wechsel in Warnstufe 2: Ab dem 01.12.2021 gilt in vielen Bereichen die 2G-Plus-Regel
Ab Mittwoch, den 01.12.2021, gelten verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen im Landkreis Wittmund, da sowohl der landesweite Leitindikator „Hospitalisierung“ als auch der örtliche Indikator „Neuinfizierte“ die Grenzwerte zur Warnstufe 2 seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen überschreiten. Infolgedessen hat der Landkreis Wittmund auf Basis der aktuellen Nds. Corona-Verordnung am 30.11.2021 per Allgemeinverfügung die Warnstufe 2 für das Kreisgebiet festgestellt.
Somit gilt für viele Bereiche ab Mittwoch die Anwendung der 2G-Plus-Regel: Der Zutritt ist nur für Geimpfte und Genesene möglich, die zudem einen tagesaktuellen negativen Corona-Test nachweisen können. Als Testnachweis gilt ein maximal 24 Stunden alter PoC-Antigen-Schnelltest aus dem Testzentrum oder Selbsttest unter Aufsicht bzw. ein 48 Stunden alter PCR-Test. Die Test- und Nachweispflicht der Nds. Corona Verordnung gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die 2G-Plus-Regel gilt ab Mittwoch unter anderem bei:
- Bei Zusammenkünften im Innenbereich mit mehr als 15 Personen
- In der Innengastronomie
- In Beherbergungsbetrieben
- Bei körpernahen Dienstleistungen
- Bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen
- Auf Weihnachtsmärkten
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 15 Personen
Außerdem ist das Tragen von FFP2-Masken in den genannten Bereichen ab Mittwoch Pflicht, nach wie vor gilt in den Innenräumen ein Abstand von 1,5 Meter.
Im Einzelhandel gibt es keine Änderung der geltenden Regeln: Es muss keine FFP2 Maske getragen werden, sondern es reicht weiterhin eine medizinische Maske.
Eine Übersicht der Testzentren finden Sie unter: https://www.landkreis-wittmund.de/Schnelltests
Alle weiteren Infos erhalten Sie wie gewohnt unter https://corona.landkreis-wittmund.de.