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Führerschein Grundqualifikation/Weiterbildung (Schlüsselzahl 95)

Durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95, wird die absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung nachgewiesen.

Wer benötigt die Eintragung der Schlüsselzahl 95?

Fahrpersonal, welches Fahrten im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, bei denen die Führerscheinklassen, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE notwendig sind. Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen.

Was wird durch die Schlüsselzahl 95 nachgewiesen?

Die Grundqualifikation und die regelmäßigen Weiterbildungen werden durch die Schlüsselzahl 95 nachgewiesen.

Wer nimmt den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein vor?

Die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde, nimmt den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein vor.

Wird die Eintragung der Schlüsselzahl 95 befristet?

Ja, Die Schlüsselzahl 95 wird jeweils auf fünf Jahre befristet.

Welche Voraussetzung müssen für die Schlüsselzahl 95 vorliegen?

  • Allgemein
    • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder
    • Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
    • Besitz der Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder
    • Beschäftigungsverhältnis bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR Staates
    • Sie müssen Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse sein
  • Ersteintrag der Schlüsselzahl 95
    • erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation oder
    • Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag und nach Ablauf der Übergangsfrist zusätzlich den Abschluss einer Weiterbildung
    • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Aktuallisierung der Schlüsselzahl 95
    • Abschluss einer Weiterbildung

Welche Unterlagen benötige ich zum Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein?

  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein
  • Und
    • Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem gleichwertigen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder
    • Bescheinigung über die absolvierte Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation der IHK oder
    • Teilnahmebescheinigung über die Weiterbildung

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