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Planfeststellungsverfahren

Voraussetzung für den Neu- oder Ausbau von Kreisstraßen ist ein Planfeststellungsverfahren. Für den Neubau von Gemeindestraßen ist ein Planfeststellungsverfahren zulässig und gem. § 38 Abs. 5 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) der Landkreis zuständig.

Hierfür ist den Trägern öffentlicher Belange (Versorger, private Einwender, Verbände) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dem anschließenden Erörterungstermin werden die einzelnen Hinweise, Anregungen und Bedenken verhandelt. Im Planfeststellungsbeschluss werden dann die Interessen abgewogen und Schutzmaßnahmen gegen die Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf die Umwelt im Interesse des öffentlichen Wohls und auf benachbarte Grundstücke (z. B. Lärm) getroffen.

Planfeststellungsverfahren werden auf der Grundlage der §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.

Beteiligungsverfahren

Ausbau der K 5 und Erneuerung der Oberflächenentwässerung in der Ortsdurchfahrt Ostochtersum - Bürgerinformationsveranstaltung am 25.10.2021

Bau des Radweges an der Kreisstraße 38 von Bentstreek bis zur Kreisgrenze

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Bau des Radweges an der Kreisstraße 54 von Dunum nach Burhafe

Für das Bauvorhaben wird durch den Landkreis Wittmund die Planfeststellung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) durchgeführt. Der Plan wird in Kürze nach ortsüblicher Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Wittmund und der Samtgemeinde Esens zur Einsicht ausgelegt.

Planunterlagen:

Deckblatt

00 Merkblatt

01 Erläuterungsbericht

02 Übersichtskarte

03 Übersichtslageplan

05 Lageplan

06 Höhenplan

09 Landschaftspflegerische Maßnahmen

10 Grunderwerb

11 Regelungsverzeichnis

14 Straßenquerschnitt

16 Musterzeichnung taktile Leiteinrichtungen

19 Umweltfachliche Untersuchungen

Umbau und Verlegung des Knotenpunktes B 210 - Dohuser Weg

Abgeschlossene Planfeststellungsverfahren

Verlegung der B 461 bei Carolinensiel (L 808 - Friedrichsschleuse)

Der ursprünglich ausgelegte Plan wurde durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Trägerin des Vorhabens) aufgrund der Ergebnisse der Einwendungen und Stellungnahmen im Anhörungsverfahren und der Online-Konsultation teilweise überarbeitet und durch Deckblätter geändert. In den nachstehend aufgeführten Planunterlagen wurde die geänderte Fassung als Deckblatt gekennzeichnet (geänderte Passagen sind in roter Schrift ausgeführt) und im Planfeststellungsbeschluss festgestellt. Die Verlegung der B 461 wird entsprechend der Deckblätter durchgeführt.

01 Erläuterungsbericht - Deckblatt

01 Erläuterungsbericht

02 Übersichtskarte

03 Übersichtslageplan

05 Lageplan

06 Höhenplan

07 Lageplan der Immissionsschutzmaßnahmen

09 Landschaftspflegerische Maßnahmen

09 Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmenblätter - Deckblatt

09 Benehmensherstellung UNB

10 Grunderwerb

11 Regelungsverzeichnis

14 Straßenquerschnitt

16 Musterzeichnung taktile Leiteinrichtungen

17 Immissionstechnische Untersuchungen

19 Umweltfachliche Untersuchungen - Deckblatt

19 Umweltfachliche Untersuchungen

19 Potenzialabschätzung - Amphibien Bahnhofsleide

19 Potenzialanalyse Teichfledermaus

Radwegeneubau K 16 (B 210/Poggenkrug - Burhafe)

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