Planfeststellungsverfahren
Voraussetzung für den Neu- oder Ausbau von Kreisstraßen ist ein Planfeststellungsverfahren. Für den Neubau von Gemeindestraßen ist ein Planfeststellungsverfahren zulässig und gem. § 38 Abs. 5 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) der Landkreis zuständig.
Hierfür ist den Trägern öffentlicher Belange (Versorger, private Einwender, Verbände) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dem anschließenden Erörterungstermin werden die einzelnen Hinweise, Anregungen und Bedenken verhandelt. Im Planfeststellungsbeschluss werden dann die Interessen abgewogen und Schutzmaßnahmen gegen die Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf die Umwelt im Interesse des öffentlichen Wohls und auf benachbarte Grundstücke (z. B. Lärm) getroffen.
Planfeststellungsverfahren werden auf der Grundlage der §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.
Beteiligungsverfahren
Ausbau der K 5 und Erneuerung der Oberflächenentwässerung in der Ortsdurchfahrt Ostochtersum - Bürgerinformationsveranstaltung am 25.10.2021
Bau des Radweges an der Kreisstraße 38 von Bentstreek bis zur Kreisgrenze
Aktuelle Planfeststellungsverfahren
Bau des Radweges an der Kreisstraße 54 von Dunum nach Burhafe
Für das Bauvorhaben wird durch den Landkreis Wittmund die Planfeststellung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) durchgeführt. Der Plan wird in Kürze nach ortsüblicher Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Wittmund und der Samtgemeinde Esens zur Einsicht ausgelegt.
Planunterlagen:
09 Landschaftspflegerische Maßnahmen
Umbau und Verlegung des Knotenpunktes B 210 - Dohuser Weg
Für das Bauvorhaben wird durch den Landkreis Wittmund die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt. Der Plan wird in Kürze nach ortsüblicher Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Wittmund zur Einsicht ausgelegt.
Planunterlagen:
01-3 Stellungnahme zum Sicherheitsaudit Phase 2
01-4 Baugrundgutachten (Nachrichtlich)
17 Immissionstechnische Untersuchungen
18 Wassertechnische Untersuchungen
19 Umweltfachliche Untersuchungen
20 TeileinzugsverfahrenAbgeschlossene Planfeststellungsverfahren
Verlegung der B 461 bei Carolinensiel (L 808 - Friedrichsschleuse)
Der ursprünglich ausgelegte Plan wurde durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Trägerin des Vorhabens) aufgrund der Ergebnisse der Einwendungen und Stellungnahmen im Anhörungsverfahren und der Online-Konsultation teilweise überarbeitet und durch Deckblätter geändert. In den nachstehend aufgeführten Planunterlagen wurde die geänderte Fassung als Deckblatt gekennzeichnet (geänderte Passagen sind in roter Schrift ausgeführt) und im Planfeststellungsbeschluss festgestellt. Die Verlegung der B 461 wird entsprechend der Deckblätter durchgeführt.
01 Erläuterungsbericht - Deckblatt
07 Lageplan der Immissionsschutzmaßnahmen
09 Landschaftspflegerische Maßnahmen
09 Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmenblätter - Deckblatt
16 Musterzeichnung taktile Leiteinrichtungen
17 Immissionstechnische Untersuchungen
19 Umweltfachliche Untersuchungen - Deckblatt
19 Umweltfachliche Untersuchungen