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Eigene Förderprogramme

Der Landkreis Wittmund bietet neben einer umfangreichen Beratungsleistung auch die Möglichkeit, für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, Investitionszuschüsse zu erhalten.

Beratungsleistungen

Zusammen mit dem Wirtschaftsförderkreis berät der Landkreis Wittmund Sie über die Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung und stellt weitere Kontakte her.


Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung

Wer kann Anträge stellen ?

  • Kleine (bis 49 Mitarbeiter) und mittlere (50–249 Mitarbeiter) gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler gemäß Einkommenssteuergesetz mit Sitz der Betriebsstätte im Landkreis Wittmund oder der Absicht, eine Betriebsstätte im Landkreis Wittmund zu errichten.

  • Existenzgründer, die beabsichtigen, eine Betriebsstätte im Landkreis Wittmund zu errichten.


Was ist förderfähig?

Investitionen in Höhe von mindestens 10.000,00 € (Existenzgründer = 7.500,00 €) ins Anlagevermögen durch neue oder gebrauchte Wirtschaftsgüter von überwiegend regional tätigen Unternehmen, wenn dadurch Vollzeitdauerarbeitsplätze geschaffen oder im Rahmen einer grundlegenden Modernisierung einer Betriebsstätte bzw. durch den Erwerb einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gesichert werden.

Folgende, im weitesten Sinne investitionsvorbereitende Maßnahmen in Höhe von mindestens 2.000,00 € förderfähiger Kosten, wenn keine Förderung über Programme von Land und Bund herangezogen werden können:

  • Kosten für eine erstmalige Teilnahme an Messen (In- und Ausland),
  • Kosten für Strategiecoaching Ausland,
  • Kosten für vorbereitende Studien, z.B. Marketingkonzepte,
  • Beihilfen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch externe Berater; ausgeschlossen sind fortlaufende oder regelmäßige Dienstleistungen, wie Steuerberatung oder Wirtschafsprüfung oder betriebsübliche Werbung,
  • Kosten für Konzepte für betriebliches Energie-Management, regenerative Energien und erhebliche Energieeinsparungsinvestitionen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Der Antrag ist schriftlich vor Investitionsbeginn (Bestellung des zu fördernden Wirtschaftsgutes oder Baubeginn) mit dem dafür vorgesehenen Formular, der Investitionsgüterliste und einer separaten, formlosen ausführlichen Betriebs- und Vorhabensbeschreibung zu stellen. Hier zählt der Eingangsstempel beim Landkreis.

Erst nach Antragstellung darf der Antragsteller mit dem Vorhaben / der Maßnahme förderungsunschädlich beginnen.

Wie wird gefördert ?

Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

  • Grundsätzlich 15 % der förderfähigen Investitionen ins Anlagevermögen für kleine Unternehmen, höchstens jedoch 10.000 €.
  • Grundsätzlich 7,5 % der förderfähigen Investitionen ins Anlagevermögen für mittlere Unternehmen, höchstens jedoch 10.000 €.


Was ist dem Antrag beizufügen?

  • eine Betriebsbeschreibung
  • eine Beschreibung der geplanten Investitionen / Maßnahme
  • ein Finanzierungsplan (Aufgliederung der geplanten Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
  • eine Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist
  • die Bestätigung eines Kreditinstitutes über die gesicherte Restfinanzierung, wenn die Investition / Maßnahme mit Fremdkapital fremdfinanziert wird
  • ggf. Miet- oder Pachtvertrag (Laufzeit mindestens 5 Jahre) über das Betriebsgebäude
  • Gewerbeanmeldung (nur bei bestehenden Unternehmen)
  • die Baupläne/-skizzen, soweit Baumaßnahmen geplant sind
  • bei Gründungen, ein detaillierter Geschäftsplan

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