Sprungziele
Inhalt

Arbeitskreis spricht über bessere Vernetzung und Hilfsangebote für Familien

Im Herbst vergangenen Jahres hat der Arbeitskreis „Geburtshilfliche Versorgung“, einer von vier Arbeitskreisen der Koordinierungsstelle Gesundheitsregion Landkreis Wittmund, unter der Leitung von Karin Garlichs seine Arbeit aufgenommen. Die Kreisverwaltung möchte mit den hiesigen Hebammen und den jungen Familien einen bessere Vernetzung fördern und, bei Bedarf, auch Hilfsangebote machen. Mitwirkende in diesem Arbeitskreis sind neben den im Landkreis Wittmund gemeldeten Hebammen der Geschäftsführer des Krankenhauses, Ralf Benninghoff, ein hiesiger Frauenarzt, die Vorsitzende der Kreislandfrauen, Imke Janssen, sowie dem Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs als kommunaler Vertreter. Als dringlichste Aufgabe wurde im Arbeitskreis die Tatsache erachtet, den Familien einen Überblick über die in Frage kommenden Hebammen und deren Tätigkeitsfelder zu verschaffen. Daher haben die freiberuflich tätigen Hebammen im Landkreis Wittmund nun eine Liste mit ihren Dienstleistungen für Schwangere und Mütter zusammengestellt. Hier können sich die Frauen informieren und dann Kontakt zu der für sie in Frage kommenden Hebamme aufnehmen.

Diese Liste wird auf den Internetseiten des Landkreises Wittmund, der Samtgemeinde Esens und anderen veröffentlicht. Eine Publikation auf den Seiten der Gemeinden Holtriem und Friedeburg ist ebenfalls angefragt. Ferner erhalten alle Frauenarztpraxen in und um den Landkreis eine digitale Version zur Weitergabe an interessierte Frauen.

Die Gruppe der Hebammen ist auch in Pandemie-Zeiten tätig, um Schwangere und Mütter mit Neugeborenen zu betreuen. Die Betreuung erfolgt sowohl bei den Familien zu Hause (unter Einhaltung geltender hygienischer Maßnahmen) als auch telefonisch und per Video-Telefon. Die Hebamme Edda Bent weist dabei darauf hin, dass alle gesetzlich versicherten Frauen Anspruch auf eine Hebammenhilfe haben. Dieser gilt vom ersten Tag der Schwangerschaft bis zur 12. Lebenswoche des neugeborenen Kindes. Darüber hinaus besteht bis zum 9. Lebensmonat ein gesetzlicher Anspruch auf mehrere Hebammen-Beratungen zur Ernährung des Kindes, egal ob gestillt oder mit Fläschchen gefüttert wird. Die Hebammen empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme in der Schwangerschaft, um eine Betreuung sowohl in der Schwangerschaft als auch nach der Geburt sicher zu stellen.



01.12.2020 

Direkt zum Ziel