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Grün statt grau

Für gute Luft, trockene Füße und die lieben Bienen

Im Rahmen der Erhaltung der lokalen Lebensraum- und Artenvielfalt, des Klimaschutzes und des langfristigen Wohls unserer Gesellschaft, ist es der Verwaltung des Landkreises Wittmund ein Anliegen, auf einige Aspekte der privaten Gartengestaltung aufmerksam zu machen. Denn Umwelt- und Klimaschutz ist und bleibt eine gemeinschaftliche Aufgabe!

Jedes Bauwerk, ob Wohnhaus, Geräteschuppen oder Garage, versiegelt Bodenfläche. Deshalb ist es von essentieller Bedeutung, die verbleibenden freien Flächen so naturnah wie möglich zu gestalten, denn durch diese ergeben sich eine Vielzahl von Vorteilen für Mensch und Umwelt.

  • Pflanzen bzw. Grünflächen binden COund Feinstaub, sodass die Luftqualität besser wird.
  • An heißen Tagen, kühlen Grünflächen die Umgebung, während Stein und Beton sie zusätzlich erhitzen. Ein Aspekt, der nicht nur der älteren Generation zu Gute kommt.
  • Bei Starkregenereignissen sind Grünflächen geeignet, um Regenwasser aufzunehmen und im Boden für die nächste Trockenperiode vorzuhalten. Trifft das Regenwasser jedoch hauptsächlich auf versiegelte Flächen ohne durchwurzelten Boden, kann Starkregen zu Überlastungen der Regenwasserkanäle und folglich zu Rückstau und Überschwemmungen führen. 

Ein bunter Mix verschiedener Pflanzenarten bildet eine gute Nahrungsgrundlage für viele Insektenarten, wie z. B. Schmetterlinge oder Bienen. Ohne deren Bestäubungsleistung müssten wir Menschen auf 75% der Obst- und Gemüsesorten verzichten, von denen wir uns tagtäglich ernähren. Innerhalb eines bebauten Stadtgebiets liegt ein großes Potential für Biodiversität auch in den privaten Gärten. In den letzten Jahren wurde hier häufiger Schotter oder Kies zur Gartengestaltung verwendet, welcher aus oben genannten Gründen ungünstig ist.

Zum Hintergrund:
Gemäß § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist eine Begrünung der Vorgärten verpflichtend und schließt damit eine Versiegelung mit wasserundurchlässigen Materialien wie z.B. Schotter aus. Werden also z.B. im Vorgartenbereich statt Rasenflächen oder begrünter Beete Schotterflächen hergerichtet, so stellt dies einen Verstoß gegen das niedersächsische Baurecht dar. Dabei ist es unerheblich, ob sich unter der Schotterfläche eine Folie befindet oder nicht. Bauherr oder Bauherrin stehen in der Verpflichtung diese Vorschrift selbständig zu beachten. Die Bauaufsichtsbehörde kann gegen Schottergarten per Anordnung einschreiten. Bei Nichtbefolgung kann die Entfernung von Schottergärten auch zwangsweise durchgesetzt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte ein Garten so angelegt sein, dass zu jeder Jahreszeit, in der Insekten unterwegs sind, etwas blüht. Dabei ist zu empfehlen, auf Pflanzenarten zurückzugreifen, die der heimischen Tierwelt Nahrung und Lebensraum bieten. Als Hilfestellung zur Planung stehen vielfältige Veröffentlichungen zur Verfügung, die wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt haben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bauen unter 04462 86 1272.


Weitere Informationen zur Gartengestaltung finden Sie unter:

https://www.deutschland-summt.de/
https://www.bingo-umweltstiftung.de/unsere-gartenbroschuere-ist-da/
https://rettet-den-vorgarten.de/
https://wildbienen-potshausen.de/wildbienen-lehrpfad/


Wildblumen und warum sie wichtig sind:


Wildblumenwiesen sehen nicht nur gut aus, sie sind auch notwendige Lebensgrundlagen für viele Insektenarten. Die Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven fördert deshalb die Anlage von artenreichen Wildblumenwiesen aus zertifiziertem Regiosaatgut. Einmal im Jahr (immer im Frühjahr) wird dabei Saatgut für 50 m², 200 m² oder 1000 m² Wildblumenwiese kostenfrei ausgegeben. Der Vorteil von Regiosaatgut ist: Die Pflanzenarten sind heimische Arten und somit an die Bedingungen in der Region angepasst. Von und an ihnen leben viele heimische Insektenarten, die wiederrum Nahrung für andere Tierarten darstellen.

Wie funktionieren Ansaat und Pflege?

  1. Das Saatgut kann ab Mitte Mai ausgesät werden.
  2. Der Boden wird vor der Aussaat aufgelockert, sodass ein feinkrümeliges Saatbett entsteht.
  3. Das Saatgut wird mit einer Stärke von 1 g/m² ausgesät. Zur leichteren und gleichmäßigen Ansaat kann das Saatgut mit z. B. Sand auf 10 – 20 g / m² gemischt werden.
  4. Die Samen sind Lichtkeimer und dürfen nicht in den Boden eingearbeitet werden. Sie werden ausgesät, angewalzt, gewässert, fertig.
  5. Wichtig: Bei der Anlage und Pflege der Wildblumenwiese dürfen keine Pestizide zum Einsatz kommen. Nach der Anlage benötigen Sie Geduld. Wildblumenwiesen benötigen einige Zeit, um sich zu entwickeln.


Wildblumenwiesen sind sehr pflegeleicht. Wichtig ist es, die Fläche die ersten sechs bis acht Wochen nach der Ansaat feucht zu halten. Danach wird bei Bedarf bewässert. Eine zu späte Aussaat in trockenen (Hoch-)Sommerzeiten ist nicht zu empfehlen, da hier schnell die Gefahr besteht, dass die Pflanzen nicht gut anwachsen. Eine Mahd kann alle ein bis zwei Jahre gemacht werden. Am besten allerdings im Frühjahr, da einige Insektenarten Stängel zum Überwintern nutzen. Das Schnittgut wird abgetragen und ggf. samentragende Stängel werden über der Fläche ausgeschüttelt.

Wildblumenwiesenförderung der Naturschutzstiftung:

In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurden durch eine Wildblumenwiesenförderung bereits 16 ha Wildblumenwiesen in der Region Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven angelegt. Die Naturschutzstiftung verteilte dabei an Privatpersonen Saatgutpäckchen in drei Größen für 50 m², 200 m² oder 1000 m² Wildblumenwiese. Auch nächstes Jahr können Anträge zur Förderung einer Wildblumenwiese gestellt werden - dies ist im Frühjahr möglich.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Homepage der Naturschutzstiftung unter https://naturschutzstiftung-fww.de/eigene-projekte/weitere-projekte/wildblumenwiesenfoerderung

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