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Jugendpflege und Jugendschutz

Zu den Aufgaben der Kreisjugendpflege gehören die Kinder- und Jugendpflege sowie der erzieherische und kontrollierende Kinder- und Jugendschutz. Es werden Jugendleiterausbildungen angeboten und die Jugendverbände, Vereine und Jugendgruppen des Landkreises, die Jugendarbeit anbieten, werden finanziell im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert.

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