Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Wir bitten um vorherige Terminabsprache telefonisch oder per E-Mail.
Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Eine entprechende Bescheinigung (Negativbescheinigung) kann durch das Jugendamt ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder der familiengerichtliche Beschluss über die Feststellung des Mannes als rechtlicher Vater
- Geburtsurkunden des Kindes (soweit möglich) und der Eltern
Kosten
- Die Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenlos.
Beitrag: Kostenfrei (Vorkasse: nein) - Jugendamt
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein) - Die Beurkundung der Sorgeerklärung beim Notar oder bei der Notarin kostet in der Regel 60,00 EUR zuzüglich Auslagen, insgesamt circa bis 90,00 EUR. Hinzu kommen etwaige Kosten für die Dolmetscherin oder den Dolmetscher.
Beitrag: Mindestens 80,00 EUR, höchstens 90,00 EUR. (Vorkasse: nein) - Notar, zzgl. Auslagen
Gebühr: 80,00 EUR (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.