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Unterhaltsheranziehung


Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

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