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Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen


Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • bei Vorlage des Personalausweises ist keine Meldebescheinigung notwendig
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Kosten

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

Frist

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Rechtsgrundlage(n)

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