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Ausschließliche Nutzung von Abfallsäcken genehmigen lassen


Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Nutzung von amtlichen Abfallsäcken anstelle von Mülltonnen beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie haben keinen Stellplatz für die Mülltonnen.
  • Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Niedersachsen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Kosten

Erfragen Sie die Kosten beim öffentlich-rechtlichen Abfallunternehmen.

Verfahrensablauf

Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Abfallverband.

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

  • 0 — 6 Woche(n)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

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