Ausschließliche Nutzung von Abfallsäcken genehmigen lassen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Nutzung von amtlichen Abfallsäcken anstelle von Mülltonnen beantragen.
Voraussetzungen
- Sie haben keinen Stellplatz für die Mülltonnen.
- Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Niedersachsen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.
Kosten
Erfragen Sie die Kosten beim öffentlich-rechtlichen Abfallunternehmen.
Verfahrensablauf
Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Abfallverband.
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
- 0 — 6 Woche(n)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben