Anzeige der Änderung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.
Kosten
Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt dafür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Frist
Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
1 Stunde(n) - 2 Tag(e)
Hinweise (Besonderheiten)
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt - und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.