Landkreis erteilt nach erneutem Wolfsriss in Friedeburg die Ausnahmegenehmigung für einen Schnellabschuss
Der Landkreis Wittmund hat in enger Abstimmung mit dem Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Ausnahmegenehmigung für eine Wolfsentnahme nach dem Schnellabschussverfahren angeordnet. Konkrete Auslöser waren wiederholte Risse seit dem 19. August 2025 im Raum Friedeburg, zuletzt am 24. November. Die Ausnahmegenehmigung wird heute (Freitag) in Kraft treten und gilt 21 Tage ab Rissgeschehen in einem Umkreis von 1000 Metern um die betroffene Weide herum, so der gesetzliche Rahmen.
„Wir nehmen die Ängste in der Bevölkerung sehr ernst“, kommentiert der Wittmunder Landrat Holger Heymann den jetzt unternommenen Schritt.
Seit dem 19.08.2025 wurden sechs Rissgeschehen im Landkreis Wittmund gemeldet und verzeichnet, zusätzlich ein Rissgeschehen im angrenzenden Landkreis Friesland. In allen Fällen sind Rinder von den Rissen betroffen. Zuletzt war am 24.11.2025 ein Nutztierriss an einer ausgewachsenen Rinderherde gemeldet worden.
Vom Landkreis Wittmund wurde daraufhin geprüft, ob nach dem Bundesnaturschutzgesetz die artenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Entnahme eines schadenverursachenden Wolfes vorliegen - und ob diese Entnahme nach dem sogenannten Schnellschussverfahren möglich ist. Dies ist nach Ansicht der Kreisbehörde nach den vermehrten Rissen in den vergangenen Wochen gegeben.