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Datum: 13.02.2026

Bildung eines Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahl am 13. September 2026 im Landkreis Wittmund

Nach § 10 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist für die Kommunalwahl am 13. September 2026 im Wahlgebiet ein Kreiswahlausschuss zu bilden. Den Vorsitz führt die Kreiswahlleitung. Der Kreiswahlausschuss besteht aus sechs weiteren Mitgliedern, die die Kreiswahlleitung auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes beruft.

Gemäß § 8 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) fordere ich hiermit die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 16. April 2026 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Kreiswahlausschusses vorzuschlagen.

Auf § 13 Abs. 2 und 3 NKWG wird besonders hingewiesen. Nach § 13 Abs. 2 NKWG können Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Andere Wahlberechtigte können die Berufung zu einem Wahlehrenamt nur aus den in § 13 Abs. 3 NKWG genannten Gründen ablehnen.

Sollten von den Parteien und Wählergruppen bis zu dem genannten Termin keine oder nicht genügend Vorschläge eingehen, werden die weiteren Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder aus dem Kreis der Wahlberechtigten im Wahlgebiet berufen.

                                                                                                                                                                Cassens
Wittmund, den 13.02.2026                                                                                                                  Kreiswahlleiter

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