LSG WTM 11 "Weg in Leerhafe"
Durch die im Jahr 1941 erlassene Verordnung soll der gehölzgesäumte, aufgelassene Weg vor Schädigung und Verunstaltung geschützt werden.
Durch die im Jahr 1941 erlassene Verordnung soll der gehölzgesäumte, aufgelassene Weg vor Schädigung und Verunstaltung geschützt werden.