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Datum: 21.08.2019

Nahverkehrsplan wird öffentlich ausgelegt – Grundlage für Neuorientierung im Kreisgebiet

Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen hat der Landkreis Wittmund - als der Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) gemäß § 6 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) - für das gesamte Kreisgebiet einen Nahverkehrsplan (NVP) für den Zeitraum von fünf Jahren aufzustellen. Diesen muss der dem Land Niedersachsen bis Ende 2019 vorlegen. Der Entwurf des 80 Seiten starken Nahverkehrsplans geht jetzt – vor der abschließenden Beschlussfassung im Kreistag – ins Beteiligungsverfahren und wird ab sofort für jedermann befristet öffentlich ausgelegt.

Der NVP dient künftig als wesentliches Steuerungsinstrument für die Weiterentwicklung des Nahverkehrs im Landkreis Wittmund. Darin werden die zukünftigen Linienverläufe und Verkehrsleistungen sowie Anforderungen an die Qualität, insbesondere auch in Bezug auf die gesetzlich verankerte Barrierefreiheit etwa an Haltestellen, festgelegt. Einige Kernaussagen des Entwurfes (Verkehrskonzept, Konzept zur Barrierefreiheit, Linienbündelung) sind bereits im Vorfeld durch den Kreisausschuss verabschiedet und in den vorliegenden Entwurf aufgenommen worden. Landkreis Holger Heymann sagt dazu: „Politik und Verwaltung wollen die Gestaltungsspielräume nutzen, um in den kommenden Jahren den ÖPNV so zu entwickeln, dass die Bewohner des Landkreises in die Lage versetzt werden, viele Wege im Kreis tagtäglich im Bus zurückzulegen.“ Zumindest solle das Angebot gemacht werden. Neben der Schaffung eines dafür notwendigen verknüpften Liniennetzes sollte darauf aufbauend auch ein attraktiver Tarif zur Anwendung kommen. Weiterhin sei es ein großes Anliegen, den gesetzlichen Vorgaben folgend, flächendeckend eine größtmögliche Barrierefreiheit im ÖPNV zu schaffen. Heymann: „Ich bin überzeugt: Mit dem vorliegenden Nahverkehrsplan haben wir ein Instrument in der Hand, das uns in die Lage versetzt, die gesteckten Ziele in den kommenden fünf Jahren kontinuierlich Schritt für Schritt umzusetzen.“

Das am 21. August 2019 beginnende Beteiligungsverfahren gem. § 6 Abs. 4 NNVG richtet sich an die benachbarten Aufgabenträger, an kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, Verbandsmitglieder, Straßenbaulastträger, Fahrgastverbände, die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) sowie an die gesamte interessierte Öffentlichkeit.

Der Entwurf des NVP und die entsprechenden Anlagen für das Beteiligungsverfahren sind ab sofort online unter https://www.landkreis-wittmund.de/LebenArbeiten/Verkehr/ÖPNV/Nahverkehrsplan.aspx abrufbar. Ebenso liegt ein Druckexemplar beim Landkreis Wittmund im Verwaltungsgebäude IV, Raum 009/010, Dohuser Weg 6, 26409 Wittmund zur persönlichen Einsicht aus. (Öffnungs- und Bürozeiten: Montags bis freitags von 8:30 - 12:30 Uhr sowie donnerstags von 14:30-15:45 Uhr.


Am 2. September 2019 findet zudem eine öffentliche Präsentation statt, zu der alle interessierten Bürgerinnen und Bürger seitens der Kreisverwaltung eingeladen sind. Ort: Ringhotel Residenz, Am Markt 13, 26409 Wittmund, Beginn: 18:30 Uhr.

Jegliche für das Verfahren relevanten Anmerkungen, Kommentare und Fragen sind bis einschließlich Mittwoch, 23. Oktober 2019 über das ebenfalls unter der oben genannten Internetadresse veröffentlichte Beteiligungsformular per E-Mail an nahverkehr@lk.wittmund.de oder per Post an die Kreisverwaltung einzureichen. Die bis dahin schriftlich eingegangenen Anregungen und Hinweise werden aufgenommen, bewertet und sie fließen in die weitere Ausgestaltung des Entwurfes ein.
Im Dezember 2019 wird der finale Entwurf dann zur Beratung und Beschlussfassung in den Wittmunder Kreistag eingebracht.

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