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Jobcenter


Aktuelles aus dem Jobcenter:

Online Antragstellung

Das Jobcenter bietet Ihnen die Möglichkeit, Bürgergeldanträge online zu stellen und Unterlagen digital einzureichen. Damit können Sie Ihre Anträge, Nachweise und Unterlagen von zuhause aus einreichen ohne Termin und Wartezeiten vor Ort. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter „Online-Dienste Bürgergeld“ (siehe je nach Endgerät rechts oder unten auf dieser Seite). Wenn Sie z.B. Unterlagen abgeben wollen, können Sie das innerhalb der Öffnungszeiten auch ohne Termin erledigen. Für alle anderen Anliegen vereinbaren Sie bitte telefonisch oder über das Kontaktformular einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner bzw. Ihrer Ansprechpartnerin im Jobcenter. Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.


Kein Abruf der eAUB durch das Jobcenter

Die elektronische Datenübermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Beziehende von Bürgergeld ist aktuell noch nicht möglich. Die Umstellung auf das neue Verfahren der eAUB (elektronische Arbeitsunfähigkeitserklärung) wird für den Rechtskreis SGB II voraussichtlich erst 2027 erfolgen. Sie sind auch weiterhin verpflichtet die AUB in Papierform aktiv bei Ihrem Arzt einzufordern und im Jobcenter einzureichen. Kosten für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform können durch das Jobcenter nicht erstattet werden. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat zugesichert, die Ärzte über die Kassenärztliche Bundesvereinigung entsprechend zu informieren, dass für alle Kundinnen und Kunden aus dem Rechtskreis SGB II, für die weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform erforderlich sind, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin kostenlos auszustellen ist. Eine gesetzliche Grundlage für einen elektronischen Abruf besteht für diese Personen noch nicht.


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