Beschleunigte Vergabeentscheidungen
Das Land Niedersachsen hat mit seinem Erlass vom 04.02.2009 Möglichkeiten geschaffen, investive Maßnahmen beschleunigt durchzuführen. Die Lockerungen im Vergabeverfahren sehen zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (genannt sind im Erlass als Beispiele die Korruption und die Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Firmen) die Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse vor.
Die Ergebnisse von Ausschreibungen, die nach diesem Erlass beschleunigt durchgeführt wurden, werden an dieser Stelle veröffentlicht: