Bekanntmachung über die Sitzungen des Kreiswahlausschusses des Landkreises Wittmund für die Kommunalwahl am 13. September 2026
Gemäß § 9 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich bekannt, dass der Kreiswahlausschuss am
Dienstag, den 15. September 2026, um 14:30 Uhr
im Sitzungssaal des Kreishauses in Wittmund, Am Markt 9,
zusammentritt.
Tagesordnung:
- Verpflichtung der erstmals an einer Sitzung des Wahlausschusses teilnehmenden Beisitzerinnen und Beisitzer nach § 9 Abs. 5 NKWO
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Landratswahl am 13. September 2026 im Landkreis Wittmund (§ 45g Abs. 1 NKWG)
- Feststellung, ob ein Bewerber zum Landrat gewählt ist oder ob und zwischen welchen Personen eine Stichwahl erforderlich ist (§ 45g Abs. 2 NKWG)
Sofern für die Landratswahl nach dem vorläufigen Wahlergebnis keine Stichwahl erforderlich ist, entfällt diese Sitzung.
Unabhängig davon tritt der Kreiswahlausschuss am
Donnerstag, den 17. September 2026, um 14:30 Uhr
im Sitzungssaal des Kreishauses in Wittmund, Am Markt 9,
zusammen.
Tagesordnung:
- Verpflichtung der erstmals an einer Sitzung des Wahlausschusses teilnehmenden Beisitzerinnen und Beisitzer nach § 9 Abs. 5 NKWO
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Landratswahl am 13. September 2026 im Landkreis Wittmund (§ 45g Abs. 1 NKWG)
- Feststellung, ob ein Bewerber zum Landrat gewählt ist oder ob und zwischen welchen Personen eine Stichwahl erforderlich ist (§ 45g Abs. 2 NKWG)
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Kreiswahl am 13. September 2026 im Landkreis Wittmund und Bestimmung der Ersatzpersonen (§§ 35, 37 und 38 NKWG)
Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 werden nur behandelt, sofern die Sitzung am 15. September 2026 entfällt.
Zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt.
Wittmund, 09. September 2026 Cassens
Kreiswahlleiter