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Lagerung von Fest- und Flüssigstoffen

Lagerung fester und flüssiger Stoffe in der Landwirtschaft

Im Zusammenhang mit der Intensivierung der Landwirtschaft und der zunehmenden Nutzung nachwachsender Rohstoffe rückt der Gewässer- und Grundwasserschutz noch mehr in den Fokus der unteren Wasserbehörden.

Zur nachhaltigen Sicherung der Trinkwasserressourcen, ist die Prüfung der Flächennachweise sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Nährstofflagerung und Flächendüngung erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Bau von Lageranlagen für die Lagerung von Silagen, Substraten, Gülle und Jauche, bedarf es wasserbehördlicher Abnahmen.

Termine für eine Teil-Abnahme im Zusammenhang mit dem erforderlichen Dichtigkeitsnachweis der Anlage sollten frühzeitig mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt werden.

Hinweis: Grundsätzlich dürfen keine landwirtschaftlichen Abwässer in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Speziell die Einleitung von Sickersäften und Gärrestabwässern der Silagelagerung haben stark nachteilige Auswirkungen auf die chemische und physikalische Beschaffenheit von Oberflächengewässern. Insbesondere führt die Einleitung von Gärresten in Gewässern zu einer starken Sauerstoffzehrung und muss daher unbedingt vermieden werden.

Bei allen Fragen zur Lagerung von landwirtschaftlichen Fest- und Flüssigstoffen wenden Sie sich bitte an die untere Wasserbehörde.

Bei Fragen zur mengenmäßigen Aufbringung von Flüssig- und Festdüngern auf landwirtschaftlichen Flächen, wenden Sie sich bitte an das Landwirtschaftsamt Aurich, Am Pferdemarkt 1, 26603 Aurich.

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