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Heilpraktiker (Meldepflicht)

Allgemeine Informationen

Sie sind im Besitz einer Heilpraktikererlaubnis und möchten im Landkreis Wittmund praktizieren?

Sie müssen die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich schriftlich beim Gesundheitsamt des Landkreises Wittmund anzeigen. Anzuzeigen sind auch alle Änderungen (z.B. Umzug - privat und Praxis!), Namensänderungen, Änderungen der heilkundlichen Verfahren) und die Beendigung der Tätigkeit.
Bereits tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker müssen ihre Tätigkeit anzeigen.

Die Anzeige muss folgende Daten enthalten:

•den Familiennamen
•den Geburtsnamen
•die Vornamen
•das Geschlecht
•das Geburtsdatum
•den Geburtsort
•die Anschrift von Wohnung und des Tätigkeitsortes
•die angewandten heilkundlichen Verfahren

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung, Ihre Änderungsmitteilung oder Ihre Abmeldung unterschrieben an das Gesundheitsamt des Landkrieses Wittmund. Die Übersendung kann in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen.

Mit der Anzeige ist die Heilpraktikererlaubnis im Original bzw. eine beglaubigte Kopie vorzulegen.

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung(Heilpraktikergesetz)
  • Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
  • Die Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (1. DVO-HPG)
  • Das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst /NGöGD)

Kosten:

Die Anmeldung, die Mitteilung über Änderungen bzw. die Beendigung Ihrer Tätigkeit als Heilpraktikerin/Heilpraktiker ist gebührenfrei.

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung, Änderungsmitteilung und die Beendigung Ihrer Heilpraktikertätigkeit benötigt:

•Meldebogen
•Bei Anmeldung: Erlaubniskurkunde (im Original oder beglaubigte Kopie)


Informationen für eine Erlaubnis zur beruflichen Ausübung der Heilkunde finden sie hier

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