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Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Vorschrift

Aufgrund der Novellierung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber zum 01.01.2017 und der damit verbundenen Mittelzuweisung an die kommunalen Aufgabenträger zur Aufgabenerfüllung des ÖPNV über die Vorschrift des § 64a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (vorherige Bundesregelung § 45a PBefG), hat der Kreistag des Landkreises Wittmund in seiner Sitzung am 12.12.2017 eine Richtlinie für den Landkreis Wittmund als zuständige Behörde und Aufgabenträger nach Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8 a Abs. 1 Satz 2 PBefG i. V. m. § 4 Abs. 4 NNVG über die Anwendung und Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Pflichten aus der Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) beschlossen. Die vom Kreistag in seiner Sitzung am 12.12.2017 beschlossene Richtlinie, zuletzt geändert am 29.06.2023 über die Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Tarifpflichten im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade (VEJ) wird zum 31.12.2023 aufgehoben. Der Landkreis Wittmund erlässt als zuständige Behörde und Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr in seinem Gebiet zum 01.01.2024 die anliegende Satzung über die Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Tarifpflichten im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade (VEJ).


Allgemeine Vorschrift und Anlagen der Richtlinie:


VEJ/VEJ Vertrag

Den aktuellen VEJ/VEJ Vertrag finden Sie hier:


Verkehrsverbund Ems-Jade (VEJ)

Die aktuellen Tarifbestimmungen und Beförderungsrichtlinien finden Sie hier:

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