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Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Seit 1986 ist das Wattenmeer vor der niedersächsischen Nordseeküste als Nationalpark geschützt. Mit der Novelle des Nationalparkgesetzes vom März 2010 wurde die Fläche auf jetzt ca. 345.000 Hektar erweitert. Damit ist das Niedersächsische Wattenmeer der zweitgrößte deutsche Nationalpark.

Die folgende Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Ausdehnung des Nationalparks:

Ausdehnung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer

Der Nationalpark ist in unterschiedlich streng geschützte Zonen aufgeteilt. Die „Ruhezone“ weist die strengste Schutzkategorie auf. Neben der „Zwischenzone“ gibt es auch die „Erholungszone“, die einen weniger strengen Schutz genießt.

Die Zuständigkeit für das Schutzgebiet liegt bei der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer. Die untere Naturschutzbehörde ist u. a. zuständig für die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen bezogen auf Flächen der „Erholungszone“ und der „Zwischenzone“, die in ihrem Gebiet liegen.

Umfangreiche Informationen sind auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer unter der folgenden Adresse verfügbar:

https://www.nationalpark-wattenmeer.de/nds

Gesetzesgrundlage: Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) vom 11. Juli 2001 (Nds. GVBl. S 443), zuletzt geändert durch Art. 3 zur NeuO des NaturschutzR vom 19.2.2010 (Nds. GVBl. S. 104)

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