Abfallwirtschaftskonzept
Der Landkreis Wittmund ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen. In seiner Sitzung vom 17.12.2019 hat der Kreistag das anliegende Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2020-2025 einstimmig beschlossen.