Abfallrecht
Aufgrund entsprechender gesetzlicher Ermächtigungen hat der Kreistag des Landkreises Wittmund die Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Wittmund (Abfallbewirtschaftungssatzung) sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Wittmund (Abfallgebührensatzung) erlassen.
Die Abfallbewirtschaftungssatzung enthält Regelungen zu Art und Umfang der Abfallentsorgung, zum Anschluss- und Benutzungszwang, zur Abfalltrennung sowie weitere, die Abfuhr als solche betreffende, Bestimmungen. In der Abfallgebührensatzung sind die Gebührensätze für die Nutzung von Restabfall- sowie Bioabfallbehältern sowie weitere gebührenrelevante Punkte aufgeführt. Auch auf das Gebührenschuldverhältnis an sich wird hier eingegangen.
Beide Satzungen werden bei entsprechenden gesetzlichen, tatsächlichen oder kalkulatorischen Änderungen durch vom Kreistag zu beschließende Änderungssatzungen aktualisiert.
Sie können beide Satzungen hier einsehen und bei Bedarf herunterladen oder ausdrucken.